Bundestag gegen Mindestlöhne Linke scheitern mit SPD-Text
14.06.2007, 14:35 UhrDer Bundestag hat einen Antrag der Linksfraktion zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns abgelehnt. In namentlicher Abstimmung votierten 432 Abgeordnete dagegen, 100 unterstützten ihn. Es gab eine Enthaltung.
Den Antragstext hatte die Linksfraktion aus einem Kampagnen-Aufruf der SPD für Mindestlöhne übernommen. Die SPD warf der Linksfraktion eine "Polit-Show" vor und distanzierte sich deshalb von dem Antrag. Keine Zustimmung fand ein Antrag der FDP, auf Mindestlöhne zu verzichten, und ein Antrag der Grünen, das Entsendegesetz zu erweitern.
Struck pessimistisch
SPD-Fraktionschef Peter Struck hatte schon im Vorfeld der Abstimmung erklärt, er rechne nicht damit, dass sich die SPD im Koalitionsstreit um Mindestlöhne noch in dieser Wahlperiode durchsetzen könne. "Ich bin nicht sehr optimistisch, was die Forderung der SPD nach einem gesetzlich fixierten branchenbezogenen Mindestlohn angeht", sagte Struck mit Blick auf das Treffen der Koalitionsspitzen am kommenden Montag. Dies sei mit der Union offenbar nicht möglich.
"Wenn in anderen Regierungskonstellationen nach 2009 solche Möglichkeiten durchgesetzt werden können, werden wir sie durchsetzen", fügte Struck hinzu. Für die Zwischenzeit könne man versuchen, mit CDU und CSU Kompromisse für Zwischenlösungen zu finden.
Entscheidend ist, was Merkel sagt
Struck bekräftigte für das Treffen am Montag den SPD-Vorschlag, weitere Branchen ins Entsendegesetz einzubeziehen und auf diesem Wege Lohnuntergrenzen festzulegen. Die Union sei angeblich bereit, zehn bis zwölf weitere Branchen aufzunehmen, darunter die Postdienstleistungen, sagte er. Für ihn sei jedoch entscheidend, was Bundeskanzlerin Angela Merkel am kommenden Montag dazu sage.
Die Union hat in dieser Frage Entgegenkommen signalisiert. Strittig ist aber die SPD-Forderung, wonach im Rahmen das Entsendegesetzes das Bundesministerium für Arbeit einen Tariflohn für allgemeinverbindlich erklären soll, ohne ein Vetorecht der Arbeitgeber.
Quelle: ntv.de