Nur Rüge für Clement Lobbyist darf bleiben
23.04.2008, 15:58 UhrDer frühere Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement wird nicht aus der SPD ausgeschlossen - vorerst. Die Schiedskommission des Unterbezirks Bochum erteilte dem 67-Jährigen wegen seiner Kritik an der hessischen SPD-Spitzenkandidatin Andrea Ypsilanti aber eine Rüge. Clement kündigte an, sich gegen die Rüge wehren zu wollen; er will sein Recht auf freie Meinungsäußerung durchsetzen.
Der Ortsverein Bochum-Hamme, der Clements Ausschluss gefordert hatte, kündigte an, gegen die Entscheidung beim Landesschiedsgericht vorzugehen. Der Ortsverein will den Ausschluss Clements. Der frühere Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, der im Aufsichtsrat der RWE-Kraftwerkstochter RWE Power AG sitzt, hatte Ypsilanti wegen ihrer Ablehnung von Atom- und neuen Kohlekraftwerken kritisiert. Kurz vor der hessischen Landtagswahl am 27. Januar hatte er indirekt dazu aufgerufen, Ypsilanti nicht zu wählen. Die hessische SPD verpasste die Mehrheit knapp um 3500 Stimmen.
"Entschuldigung wäre hilfreich"
Die Kommission vermute, dass Clements Interviews einen Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt haben, sagte der Vorsitzende des Unterbezirks Bochum, Bernd Faulenbach. Dagegen stünden Clements langjährige Verdienste um die Partei unter anderem als stellvertretender Bundesvorsitzender. Außerdem sei eine Rüge für Spitzenpolitiker eine scharfe Maßnahme, die nach seiner Kenntnis in der Nachkriegsgeschichte der SPD einzigartig sei. "Die Kommission empfiehlt, in einer Volkspartei, die sehr viele Meinungen integrieren muss, mehr Gelassenheit", sagte Faulenbach. Allerdings wäre es hilfreich, wenn Clement sich für den Zeitpunkt der Äußerungen entschuldigen würde.
Vertreter des Ortsvereins Bochum-Hamme reagierten mit Protest. Der Sprecher des Ortsvereins, Martin Rockel, kündigte an, den Gang zum Landesschiedsgericht bald mit einer Befragung der Ortsvereins-Mitglieder vorzubereiten. Der Ortsverein als Antragsteller sei nicht über die Entscheidung der Kommission informiert worden, sondern habe davon aus der Presse erfahren. Für einen Einspruch gilt eine 14-Tages-Frist. Insgesamt hatten bundesweit elf SPD-Ortsvereine und zwei Unterbezirke ein Parteiordnungsverfahren gegen Clement beantragt.
Quelle: ntv.de