Raus aus der Hängematte Mehr Druck auf Arbeitslose
01.08.2003, 07:40 UhrDie Bundesregierung will Arbeitslose härter an die Kandarre nehmen. Nach Informationen der "Bild"-Zeitung soll Langzeitsarbeitslosen das Arbeitslosengeld II (297 Euro in den alten Bundesländern) um rund ein Drittel gekürzt werden, wenn sie eine zumutbare Arbeit ablehnen. Die Regelung gelte ab Juli 2004, berichtet "Bild" unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.
Die Kürzungen sollen auch für diejenigen gelten, die sich nicht um neue Arbeit bemühen. Im Wiederholungsfall drohen den Arbeitslosen Abzüge in doppelter Höhe. Für Arbeitslose unter 25 Jahren, die Job-Angebote ablehnten oder sich nicht ausreichend selbst um Arbeit bemühen, solle das Arbeitslosengeld II drei Monate lang ganz gestrichen werden, berichtete das Blatt weiter. Sie erhielten für diese Zeit dann zum Beispiel nur noch Wohngeld und keine ergänzende Sozialhilfe.
Anspruch auf staatliche Hilfe solle nach dem Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums künftig nur noch haben, wer seinen Lebensunterhalt nicht "aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten" könne, hieß es in dem Bericht weiter.
Vom Ingenieur zum Tellerwäscher
Bereits gestern war bekannt geworden, dass die Zumutbarkeitskriterien für Bezieher des künftigen Arbeitslosengeldes II drastisch verschärft werden sollen. Jedem Erwerbsfähigen sei grundsätzlich jede Arbeit zuzumuten, heiße es in dem Gesetzentwurf zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, schreibt die "Neuen Presse" vom Donnerstag.
Bezieher des Arbeitslosengeldes II dürfen demnach Stellen, die schlechter bezahlt werden oder schlechtere Arbeitsbedingungen mit sich bringen, nicht ablehnen. Auch längere Arbeitswege sollen kein Ablehnungsgrund mehr sein. Laut Entwurf werde dies auch für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt gelten.
Ausnahmen soll es nur wenige geben: So sei eine Arbeit nicht zumutbar, wenn der Betreffende dazu "körperlich oder geistig nicht in der Lage ist". Auch die Erziehung von Kindern bis zu drei Jahren dürfe nicht leiden. Ältere Kinder sollten in Betreuungseinrichtungen untergebracht werden, um die Arbeitsaufnahme zu ermöglichen.
Quelle: ntv.de