Politik

Von Auskunft bis Selbstbehalt Mehr Rechte für Privatpatienten

Privatversicherte sollen mehr Zeit bekommen, um ihre Versicherung zu wechseln. Außerdem müssen die Versicherer künftig frühzeitig darüber informieren, ob sie bestimmte Behandlungskosten übernehmen. Das sieht jedenfalls ein Gesetzentwurf vor, den der Bundestag jetzt verabschiedet hat.

Privatversicherte können ihren Anbieter wechseln. In der Praxis ist das aber nicht immer einfach.

Privatversicherte können ihren Anbieter wechseln. In der Praxis ist das aber nicht immer einfach.

Der Bundestag räumt Deutschlands neun Millionen Privatpatienten mehr Rechte ein. Die am späten Abend verabschiedete Gesetzesnovelle sieht unter anderem eine Verlängerung der Kündigungsfristen vor, um den Versicherungswechsel zu erleichtern. Versicherte, die innerhalb von zwei Monaten keinen neuen Anbieter gefunden haben, bleiben dann bei ihrer bisherigen Versicherung. Zudem kann ein Selbstbehalt gekündigt werden, wenn er keine Beitragssenkung für den Betroffenen zur Folge hat. Das ist für Versicherte interessant, die im Basistarif den Höchstbetrag bezahlen.

Ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen wird ein Auskunftsanspruch über den Versicherungsschutz, damit der Patient frühzeitig weiß, ob die Kosten der geplanten Behandlung übernommen werden. Zudem sollen die Versicherten in der Regel Einblick in ihre Patientenakte nehmen dürfen, ohne dafür einen Anwalt oder einen anderen Arzt einschalten zu müssen.

Private Krankenversicherer im Vergleich

Quelle: ntv.de, dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen