Politik

Neuberechnung von Hartz IV Mehrheit will Gutscheine

In einer Umfrage sprechen sich fast 80 Prozent der Deutschen für Gutscheine statt Geldüberweisungen an Hartz-IV-Empfänger aus. Die Unterstützer der Idee von Arbeitsministerin von der Leyen kommen aus allen politischen Lagern der Wähler. Uneins waren sich die Befragten über die Höhe der Regelsätze.

Nachhilfe für Gutscheine: Die Deutschen sind sich weitgehend einig.

Nachhilfe für Gutscheine: Die Deutschen sind sich weitgehend einig.

(Foto: dpa)

Eine breite Mehrheit der Bevölkerung unterstützt den Vorschlag von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), Kinder von Langzeitarbeitslosen statt mit Bargeld mit Bildungsgutscheinen zu unterstützen. In einer Umfrage für den "Stern" plädierten 79 Prozent aller Befragten dafür, Kindern aus diesen Hartz-IV-Empfänger-Familien Gutscheine für Nachhilfe, Musikschule oder den Sportverein zu geben.

In der Koalition lehnt die CSU eine Gutscheinlösung bislang ab. Wie das Magazin am Mittwoch mitteilte, findet der Vorschlag am ehesten bei Unionswählern (86 Prozent) Unterstützung. Aber auch fast drei Viertel (71 Prozent) der Linken-Anhänger sind dafür. Knapp jeder Fünfte (19 Prozent) möchte, dass Hartz-IV-Empfängern dafür weiterhin Gelder zur Verfügung gestellt werden sollten. Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine Neuregelung der Kinder-Unterstützung in diesem Bereich.

Geteilte Meinung zu Regelsätzen

Wie bereits bei einer früheren Umfrage sind auch diesmal die Deutschen in der Frage gespalten, ob und in welcher Höhe der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger angehoben werden soll. Derzeit erhält ein Erwachsener 359 Euro monatlich, zuzüglich Wohnkosten. 52 Prozent sprachen sich gegen eine Erhöhung dieses Satzes aus, 44 Prozent 40 Prozent waren der Ansicht, dass er heraufgesetzt werden sollte.

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Sabine Zimmermann, sagte: "Die Regelsätze bei Hartz IV müssen dringend erhöht und die Ausbreitung des Niedriglohnsektors bekämpft werden. Erforderlich sind dazu ein gesetzlicher Mindestlohn und die Eindämmung der Leiharbeit."

Quelle: ntv.de, dpa

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