Arbeits- und Wirtschaftsetat steht Meisterzwang fällt
27.11.2003, 12:32 UhrDer Bundestag hat den den Arbeits- und Wirtschaftsetat 2004 gegen die Stimmen der Opposition gebilligt. Der größte Einzelplan des Bundes sieht Ausgaben in Höhe von fast 33 Milliarden Euro vor. Der starke Zuwachs von 8 Milliarden gegenüber dem Regierungsentwurf für 2004 trägt vor allem den Reformen am Arbeitsmarkt Rechnung.
Neue Handwerksordnung
Zudem beschloss der Bundestag die von SPD und Grünen verlangten Änderungen der Handwerksordnung gegen die Stimmen der Opposition. Danach wird der Meisterzwang für die Inhaber von Handwerksbetrieben erheblich gelockert. So soll der Meisterbrief nur noch in 29 so genannten gefahrengeneigten Berufen wie für Maurer oder Dachdecker und Gerüstbauer vorgeschrieben werden. Die Union will diesen Kreis der Ausnahmen enger ziehen.
Keine Öffnungsklauseln für Tarifverträge
Gesetzliche Öffnungsklauseln für Tarifverträge lehnt die Bundesregierung hingegen weiter ab. Der wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums holte sich am Donnerstag mit entsprechenden Vorschlägen bei Ressortchef Wolfgang Clement (SPD) sofort eine Abfuhr. "Das wäre auf längere Sicht das Ende der Flächentarifverträge und das Ende der Tarifautonomie", sagte der Minister in der Haushaltsdebatte des Bundestages. Auch beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) stieß das Gutachten auf massive Kritik.
Das unabhängige Expertengremium fordert - ähnlich wie die Opposition von CDU/CSU und FDP - eine "durchgreifende Flexibilisierung" der Tarifverträge. Die Wissenschaftler verweisen darauf, dass die bisher übliche Praxis vor allem zu Lasten der mehr als vier Millionen registrierten Arbeitslosen gehe. Deshalb soll es für Unternehmensführungen und Betriebsräte eine gesetzliche Möglichkeit geben, vom Tarifvertrag abweichende Sondervereinbarungen zu schließen.
Der Vorsitzende des Beirats, der Tübinger Professor Wernhard Möschel, räumte allerdings ein, dass solche Klauseln angesichts der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kaum umsetzbar seien. Deshalb könnte die Öffnung der Tarifverträge an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. Als wesentliche Voraussetzung für abweichende Betriebsvereinbarungen nennen die Experten eine hohe Zustimmung der Belegschaft. Möschel sprach von einer Quote von "50 Prozent plus x".
Zudem schlagen die Wissenschaftler zeitlich befristete "Experimentierklauseln" vor. Auf diese Weise könnten beide Seiten mit der Öffnung von Tarifverträgen Erfahrungen sammeln, bevor die Neuregelungen endgültig in Kraft träten.
Quelle: ntv.de