Bundestag billigt Mindestlohn für Gebäudereiniger
09.03.2007, 16:16 UhrEin Mindestlohn soll die etwa 850.000 Beschäftigten des Gebäudereiniger-Handwerks vor Billiglohn-Konkurrenz aus dem Ausland schützen. Der Bundestag verabschiedete am Freitag die Ausweitung des Entsendegesetzes auf die Branche mit knapp 20.000 Betrieben. Damit gelten auch für ausländische Gebäudereiniger-Firmen die üblichen Tariflöhne als Lohnuntergrenze. Derzeit gilt für die Branche ein Stundenlohn von 7,87 Euro im Westen und von 6,36 Euro im Osten Deutschlands. In Kraft treten soll die Neuregelung im Mai. Bis dahin will das Arbeitsministerium eine entsprechende Verordnung vorlegen. Der Bundesrat soll am 11. Mai zustimmen.
Der Bundestag billigte das Gesetz mit großer Mehrheit. Nur die FDP hatte ihre Ablehnung angekündigt. Ihr Generalsekretär Dirk Niebel warf der großen Koalition vor, sie mache den "ersten Schritt zur Einführung von Mindestlöhnen durch die Hintertür". Arbeitsstaatssekretär Gerd Andres (SPD) betonte, die Aufnahme in das Entsendegesetz sei von der Branche gewünscht worden, um Lohn- und Sozialdumping zu verhindern. Dies hatten Union und SPD bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.
Mit Blick auf den Streit in der Koalition über Regeln für den Niedriglohnsektor bekräftigte Andres, nach Auffassung des Arbeitsministeriums und der SPD wäre es der beste Weg, "das Entsendegesetz für alle Branchen zu öffnen". Die Tarifparteien sollten daher in möglichst vielen Branchen Tariflöhne vereinbaren, die dann vom Ministerium als allgemeinverbindlich für alle Beschäftigten der Branche vorgeschrieben würden.
Die Union lehnt dies bisher ab. Bislang gilt das Entsendegesetz nur für die Bau- und Abbruchbranche sowie für Maler, Lackierer und Dachdecker. Die Koalitionsrunde hatte am Montag aber beschlossen, dass Arbeitsminister Franz Müntefering für zehn weitere Branchen mit 4,4 Millionen Beschäftigten seine Vorarbeiten für eine Ausweitung des Entsendegesetzes fortsetzen kann. Zudem prüft die Koalition, ob per Gesetz festgeschrieben werden kann, ab welcher Höhe Löhne sittenwidrig sind.
Quelle: ntv.de