Streit über Vorratsdatenspeicherung Ministerin läutet neue Runde ein
16.01.2011, 15:19 Uhr
(Foto: picture alliance / dpa)
Vor zehn Monaten mahnte das Verfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung an - nun legt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Grundzüge ihres neuen Gesetzes vor. Demnach soll es offenbar künftig keine Vorratsspeicherung mehr geben, dafür aber einen schnelleren Zugriff auf verdächtige Daten.
Der Streit zwischen Union und FDP um die Vorratsdatenspeicherung geht in eine neue Runde. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" einen Gesetzentwurf vorlegen, der keine anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetdaten mehr vorsieht. Stattdessen sollen Strafverfolgungsbehörden bei einem "hinreichenden Anlass" die Löschung der bei den Providern vorhandenen Daten über ganz bestimmte Personen verhindern können.
Dem Bericht zufolge sollen diese Daten unter relativ geringen Voraussetzungen mittels einer "Sicherungsanordnung" von Polizei oder Staatsanwaltschaft festgehalten werden können. Die Ministerin spricht von "Einfrieren". Nach genauerer Prüfung könnten die Daten dann von einem Richter zur weiteren Verwendung "aufgetaut" werden. Sonst müssten sie gelöscht werden, heißt es unter Berufung auf ein Eckpunktepapier der Ministerin.
Ausnahme Internetdaten
Leutheusser sagte der "SZ", sie wolle mit dem Gesetzentwurf den Grundrechtsschutz der Bürger und die Bedürfnisse der Strafverfolgungsbehörden "unter strikter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes" in Einklang bringen. Ihr Lösungsansatz vermeide eine "Speicherung der Verkehrsdaten aller Bürger"; durch die vorgesehene "gezielte Speicherung" würde die Menge der zu speichernden Daten "auf das notwendige Maß begrenzt". Nur "im Internetbereich" will die Ministerin eine "eng befristete Speicherung von Verkehrsdaten" für sieben Tage erlauben, um eine Zuordnung dynamischer IP-Adressen zu ermöglichen.
Die Union will dagegen an der Vorratsdatenspeicherung festhalten. Das bisherige Gesetz dafür war zwar mit Urteil vom 2. März 2010 vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden, doch hatten die Richter vorsorgliche Datenspeicherungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Generell geht es nicht um Gesprächsinhalte, sondern um Daten darüber, wer mit wem wie lange, von wo aus und wie oft telefoniert, E-mails gesendet und SMS-Botschaften ausgetauscht hat.
Quelle: ntv.de, AFP