Prozess um Tötung Hunderter Demonstranten Mubarak steht erneut vor Gericht
11.05.2013, 12:05 Uhr
Fühlt sich ungerecht behandelt: Ägyptens zurückgetretener Präsident Husni Mubarak.
(Foto: dpa)
Mit dem ersten Urteil sind beide Seiten unzufrieden: Dass Ägyptens Ex-Präsident Mubarak nur dafür verurteilt worden ist, die Tötung Hunderter Demonstranten nicht verhindert zu haben, erbost die Gegner des Ex-Machthabers. Und der greise Angeklagte selbst bemängelt angebliche Fehler und unfaire Behandlung. Der aufsehenerregende Prozess geht nun in die zweite Runde.
Der ehemalige ägyptische Präsident Husni Mubarak muss sich erneut vor Gericht verantworten: In Kairo begann das zweite Verfahren gegen ihn und Ex-Innenminister Habib el-Adli wegen der Tötung Mubarak-feindlicher Demonstranten während des Aufstands vor zwei Jahren.
Der Ex-Präsident wurde auf einer Krankenhaustrage in den Gerichtssaal gebracht. Er trug eine Sonnenbrille und war in Weiß gekleidet. Als der Richter die Namen der Prozessbeteiligten verlas, sagte der 85-Jährige: "Anwesend." Das ägyptische Fernsehen übertrug die Verhandlung live. Mubarak und seine Mitangeklagten plädierten auf "nicht schuldig". Der Prozess wurde anschließend rasch auf den 8. Juni vertagt.
Zu Beginn der Sitzung gab es im Gerichtssaal Tumulte. Gegner Mubaraks sprachen sich lautstark gegen kuwaitische Verteidiger des Ex-Präsidenten aus. Richter Mahmud al-Raschidi wies das Publikum zurecht: "Dass ihr laut seid, bedeutet nicht, dass ihr Recht habt."
Revision im Sinne beider Seiten
Im Juni 2012 wurde Mubarak zu lebenslanger Haft verurteilt, da er die Tötung regierungsfeindlicher Demonstranten während des Aufstands nicht verhindert haben soll. Im Januar gab ein Kairoer Gericht Revisionsanträgen der Staatsanwaltschaft und von Mubaraks Verteidigern statt.
Die Anwälte des Ex-Präsidenten argumentierten, das Urteil sei fehlerhaft gewesen und Mubarak unfair behandelt worden. Viele Ägypter waren nach der Verurteilung Mubaraks enttäuscht, dass er nicht dafür verurteilt wurde, die Tötung von mehr als 800 Demonstranten angeordnet zu haben.
Quelle: ntv.de, rts/dpa/AFP