Politik

Klage gegen Unterhaltsgesetz Mutter geht nach Karlsruhe

Mit dem erst seit wenigen Wochen geltenden Unterhaltsgesetz muss sich das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Eine 36-jährige Frau aus Emmerich (Nordrhein-Westfalen) legte nach Angaben ihres Anwalts Verfassungsbeschwerde ein. Die Mutter von zwei minderjährigen Söhnen will sich nach 17 Jahren Ehe scheiden lassen. Nach dem neuen Recht würde die Frau, die Teilzeit arbeitet, zwar noch Unterhalt für die Kinder bekommen, selbst aber kein Geld mehr. Nach der alten Regelung hätten ihr pro Monat noch knapp 400 Euro zugestanden. (AZ: 1 BvR 345/08)

Der Anwalt der Klägerin sieht darin eine schwere Benachteiligung. "Wenn Mütter eine Vollzeitstelle annehmen müssen, weil sie keinen Unterhaltsanspruch haben, verletzt dies die Grundrechte des Kindes auf elterliche Betreuung", sagte er dem Magazin "Focus".

Seit dem 1. Januar gibt es wesentliche Änderungen in den Unterhaltsansprüchen geschiedener Ex-Partner. Geschiedene sollen sich selbst stärker um ihr Auskommen bemühen. Ein genereller Anspruch auf Unterhalt besteht nur noch dann, wenn die gemeinsamen Kinder jünger als drei Jahre sind.

Quelle: ntv.de

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