Politik

Verfassungsrichter lehnen Antrag ab NPD scheitert in Karlsruhe

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(Foto: dapd)

Das Bundesverfassungsgericht verpasst der NPD einen klaren Stoß vor den Kopf. Von den Richtern wollte sich die Partei Verfassungstreue bescheinigen lassen. Für so ein Vorgehen gebe es kein Verfahren, antworten die Richter. Für Bundesregierung und Bundestag gibt es allerdings eine Mahnung aus Karlsruhe.

Die rechtsextreme NPD ist mit dem Vorstoß gescheitert, sich vom Bundesverfassungsgericht ihre Treue zum deutschen Grundgesetz bescheinigen zu lassen. Eine solche Feststellung sei im Verfassungsgerichtsgesetz nicht vorgesehen, stellte das Karlsruher Gericht fest. Auf das Verbotsverfahren gegen die NPD, das der Bundesrat anstrebt, hat diese Entscheidung keinen Einfluss.

Die NPD hatte ihr Vorgehen damit begründet, dass ihre Rechte durch die ständigen Behauptungen ihrer Verfassungswidrigkeit verletzt würden. Als Beispiele führte sie etwa an, dass Städte ihre Hallen für Parteiveranstaltung nicht mehr zur Verfügung stellten und Banken Parteikonten kündigten. Ohne dass ein Verbotsantrag vorliege, könne sich die Partei dagegen jedoch kaum wehren, begründete die NPD ihren Vorstoß. Sie sei damit überfordert, gegen jeden einzelnen Vorgang zu klagen.

Richter zeigen auch dem Staat Grenzen auf

Der NPD-Antrag richtete sich gegen die drei Verfassungsorgane Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Das Gericht erklärte, Parteien müssten sich die Einschätzung gefallen lassen, dass sie verfassungsfeindlich seien. "Solchen Äußerungen kann und muss die betroffene Partei mit den Mitteln des Meinungskampfes begegnen", heißt es in dem Beschluss.

Inhaltlich äußerten sich die Richter nicht dazu, ob die Partei möglicherweise verfassungswidrig ist. Der Zweite Senat des Karlsruher Gerichts wird auch für das vom Bundesrat angekündigte Verbotsverfahren zuständig sein. Dies will er dem Vernehmen nach innerhalb von zwei Jahren abschließen.

Merkel noch unentschlossen

Das Gericht ermahnte jedoch auch die staatlichen Stellen, in der politischen Auseinandersetzung Grenzen zu beachten. Eine öffentliche Erörterung, ob gegen eine Partei ein Verbotsverfahren eingeleitet werden solle, müsse "entscheidungsorientiert" sein. Werde sie allein mit dem Ziel geführt, die betroffene Partei zu schwächen, könne dies als Verletzung des Artikels 21 des Grundgesetzes gewertet werden, in dem die Rechte der Parteien geregelt sind.

Der Bundesrat hatte Mitte Dezember beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht einen Verbotsantrag gegen die NPD einzureichen. Wie sich Bundesregierung und Bundestag verhalten, ist noch offen. 2003 war ein Verbotsverfahren von Regierung, Bundestag und Länderkammer in Karlsruhe gescheitert.

"Reines Theater"

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der Antrag der Partei, ihre Verfassungstreue prüfen zu lassen, habe keinerlei juristische Substanz gehabt, sagte Oppermann. "Der Antrag der NPD war reines Theater", kritisierte er. "Wir dürfen der NPD nicht länger die Initiative überlassen." Oppermann forderte die Regierung auf, die Länderkammer nicht allein klagen zu lassen. Dies wäre ein "verheerendes Symbol der Unentschlossenheit", mahnte er.

Der Parlamentsgeschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sprach ebenfalls von "Klamauk". Das Scheitern in Karlsruhe bedeute aber nicht, dass die rechtsextreme Partei nun schon verboten werden könne, betonte Beck.

Europäische Ebene möglicher Stolperstein

Nach ihrer Niederlage in Karlsruhe will die NPD vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen, kündigte die Partei an. Die NPD sei auf dieses Szenario vorbereitet gewesen und nun optimistisch, dass der Menschenrechtsgerichtshof in der Sache entscheiden werde, hieß es.

Die zunehmende Bedeutungslosigkeit der NPD, die aus dem Beschluss herausgelesen werden kann, könnte zu einem Stolperstein für einen Verbotsantrag werden - zumindest auf europäischer Ebene. Der Grünen-Politiker Beck wies darauf hin, dass laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg eine Partei nur verboten werden kann, wenn sie tatsächlich und aktuell den Bestand der Demokratie gefährdet. Dass die NPD mit verschwindend geringen Wahlergebnissen solch eine Gefahr ist, "darf man stark bezweifeln", so Beck.

Quelle: ntv.de, dpa/rts/AFP

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