Politik

Anstiftung und Volksverhetzung Neonazi steht vor Gericht

Polizisten inspizieren das abgebrannte Haus der Demokratie im Januar 2010.

Polizisten inspizieren das abgebrannte Haus der Demokratie im Januar 2010.

(Foto: picture alliance / dpa)

Das Haus der Demokratie sollte in Flammen aufgehen. Ein führender Neonazi aus Zossen wollte sich offenbar nicht die Hände schmutzig machen und stiftete einen 16-Jährigen an. Auch soll er Gedenkveranstaltungen gezielt gestört und die ganze Gemeinde mit Schmierereien überzogen haben. Nun muss er sich vor Gericht verantworten.

Der rechtsextremistische Brandanschlag im brandenburgischen Zossen vor knapp zwei Jahren hat Entsetzen ausgelöst - nun steht der mutmaßliche Anstifter vor Gericht. Der 25-jährige bekennende Neonazi gilt als Anführer der rechten Szene in Zossen und soll Jugendliche aufgefordert haben, im Januar 2010 das Haus der Demokratie anzuzünden. Zum Tatvorwurf der Anstiftung zur Brandstiftung äußerte er sich zu Prozessbeginn nicht.

Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Zossen wurde begleitet von strengen Sicherheitskontrollen. Besuchern war unter anderem das Tragen von Springerstiefeln verboten. Die Bürgerinitiative "Zossen zeigt Gesicht" demonstrierte vor dem Gebäude mit Plakaten gegen Rechtsradikalismus. Zahlreiche Mitglieder verfolgten die Verhandlung.

Detaillierte Anweisungen

Der Angeklagte (l.), mit seinem Rechtsanwalt im Gerichtssaal.

Der Angeklagte (l.), mit seinem Rechtsanwalt im Gerichtssaal.

(Foto: dpa)

Laut Staatsanwaltschaft war der Angeklagte führendes Mitglied der inzwischen verbotenen Vereinigung "Freie Kräfte Teltow-Fläming". Die Ermittler gehen davon aus, dass der Brand auf sein Konto geht. So soll er dem Haupttäter, einem damals 16-Jährigen, einen Grundriss des Hauses gezeigt und ihm günstige Zeiträume genannt haben. Vor der Tat soll der Jugendliche mit dem Angeklagten zusammengewesen und dann mit dem Bus zum Tatort gefahren sein. Das Geld für die Fahrt soll ihm der Angeklagte gegeben haben.

Die Anklage listet zudem zahlreiche Vorwürfe wie Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen auf. Demnach hat der 25-Jährige in Januar 2010 mit anderen Neonazis eine Gedenkveranstaltung für Opfer des Holocaust gestört. Anfang März 2010 soll er dann Zossen mit Hakenkreuz-Schmierereien überzogen haben. Auch antisemitische Parolen und eine Morddrohung gegen ein Mitglied der Bürgerinitiative prangten später an Hauswänden.

"Ja, das habe ich gemacht", räumte der Angeklagte die Sachbeschädigungen ein. Er habe schockieren wollen, um Aufmerksamkeit für sein Anliegen und seine Weltanschauung zu erwecken. Zu dem Hauptvorwurf schwieg er jedoch.

Mehrere Prozesstage

Das Gericht hat zunächst vier Prozesstage geplant. Auch soll der Jugendliche gehört werden, der das Feuer vor knapp zwei Jahren gelegt hat. Dieser stand bereits im Sommer 2010 in Zossen vor Gericht. Das Verfahren wurde jedoch nach dem Jugendgerichtsgesetz eingestellt: Ihm fehle die sittliche Reife, um das Unrecht seiner Tat zu erkennen, hieß es.

Ein Urteil wird am 6. Dezember erwartet.

Quelle: ntv.de, dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen