Politik

Tod in der Polizeizelle Neuer Anlauf im Fall Jalloh

Ein Asylbewerber stirbt im Polizeigewahrsam, weil er in seiner Zelle die Matratze anzündet. Doch die Aussagen der diensthabenden Polizisten bringen kaum Licht in die Todesumstände. Deshalb endet ein erstes Verfahren mit Freisprüchen. Doch der Bundesgerichtshof sieht erhebliche Lücken in der Beweiskette, nun wird erneut gegen Dienstgruppenleiter Andreas S. verhandelt.

Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude in Magdeburg.

Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude in Magdeburg.

(Foto: dapd)

Im neuen Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle schweigt der Angeklagte. Sein Mandant wolle sich nicht zu den Vorwürfen äußern, sagte der Verteidiger des 50-jährigen Polizisten, Attila Teuchter, am Landgericht Magdeburg. Demonstranten forderte vor dem Gerichtsgebäude die Aufklärung der Todesumstände. Familienmitglieder von Jalloh treten in dem Prozess als Nebenkläger auf.

Die Anklage wirft dem 50-Jährigen Körperverletzung mit Todesfolge vor. Der damalige Dienstgruppenleiter des Polizeireviers Dessau soll bei dem Brand am 7. Januar 2005 zu spät auf den Feueralarm reagiert haben, so dass jede Hilfe für Jalloh zu spät kam.

Der aus dem westafrikanischen Sierra Leone stammende Asylbewerber war innerhalb von zwei Minuten an den heißen Rauchgasen einer brennenden Matratze, auf der er in der Gewahrsamszelle gelegen hatte, gestorben. Jalloh soll den Brand aus Sicht der Ermittler selbst mit einem Feuerzeug entfacht haben, obwohl er an Händen und Füßen gefesselt war.

Umstrittener Freispruch

In einem ersten Prozess vor dem Landgericht Dessau konnten die Umstände des Todes von Jalloh nicht restlos aufgeklärt werden. Das Verfahren endete im Dezember 2008 mit Freisprüchen für den ehemaligen Dienstgruppenleiter Andreas S. sowie einen mitangeklagten Polizisten. und verwies den Fall zur Neuverhandlung nach Magdeburg zurück.

Nach Auffassung des BGH weist das Dessauer Urteil wesentliche Lücken in der Beweiskette auf. Ungeklärt ist aus Sicht des BGH, wie es dem gefesselten Jalloh möglich gewesen sein soll, den Bezug seiner Matratze mit einem Feuerzeug anzuschmoren, ohne sich die Hand zu verbrennen und Schmerzenslaute von sich zu geben, die der Angeklagte über die Gegensprechanlage hätte hören müssen. Nach Auffassung des BGH hätte der Polizist den Tod Jallohs womöglich verhindern können, wenn er nach dem Alarm des Rauchmelders sofort in dessen Zelle geeilt wäre.

Quelle: ntv.de, AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen