Politik

Kein Klagerecht gegen Deutschland Niederlage für polnische NS-Opfer

65 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges genießt Deutschland noch immer Immunität gegen Zivilklagen aus Polen. Ein heute 72-Jähriger hatte als Kind bei einer deutschen Polizeiaktion im besetzten Polen schwere Verbrennungen erlitten. Seine Klage auf Entschädigung gegen Deutschland weist das Oberste Gericht Polens zurück.

Hitler begründet vor dem Reichstag in Berlin am 1. September 1939 den Angriff auf Polen. Er erklärt, dass die Wehrmacht auf polnische Aggression hin zurückgeschossen hätte: "Seit 5:45 Uhr wird jetzt zurückgeschossen".

Hitler begründet vor dem Reichstag in Berlin am 1. September 1939 den Angriff auf Polen. Er erklärt, dass die Wehrmacht auf polnische Aggression hin zurückgeschossen hätte: "Seit 5:45 Uhr wird jetzt zurückgeschossen".

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Polnische Opfer nationalsozialistischer Verbrechen können Deutschland nicht auf Entschädigung verklagen. Das Oberste Gericht Polens bestätigte in Warschau, dass die Bundesrepublik Deutschland Immunität gegen solche Zivilklagen genießt. Die Richter wiesen damit in letzter Instanz die Klage eines Rentners ab, der von Deutschland eine Entschädigung von rund 250.000 Euro gefordert hatte. Der Mann hatte als sechsjähriges Kind bei einer deutschen Polizeiaktion im besetzten Polen schwere Verbrennungen erlitten.

Der heute 72-jährige Winicjusz Natoniewski kündigte nach der Verhandlung an, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anzurufen. Er sei über den Richterspruch "tief enttäuscht", sagte Natoniewski. Der Anwalt Emil Zalewski kritisierte, dass kein deutscher Vertreter zu der Verhandlung gekommen sei. Dies sei ein Zeichen für Geringschätzung polnischer Justiz durch die deutschen Behörden, sagte er.

Das deutsche Verbrechen sei ein "krasses Beispiel für die Verletzung des Kriegsrechts", die Völkerrechtspraxis lasse allerdings eine Aufhebung der Immunität in diesem Fall nicht zu, sagte der Richter Tadeusz Erecinski. Ähnliche Fälle in Italien und Griechenland wiesen aber darauf hin, dass es eine Tendenz zur Einschränkung der Immunität gebe.

Bei einer Strafaktion gegen die polnische Bevölkerung hatten am 2. Februar 1944 deutsche Polizei- und SS-Kräfte das Dorf Szczecyn in Südosten Polens sowie mehrere andere Ortschaften niedergebrannt und hunderte Menschen erschossen. Natoniewski überlebte das Massaker, erlitt aber bei der Flucht aus einem brennenden Haus schwere Verletzungen. Sein Gesicht ist bis heute durch Brandnarben entstellt.

Quelle: ntv.de, dpa

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