EU-Dienstleistungsrichtlinie Öffnung der Märkte
30.05.2006, 06:53 UhrDie EU-Staaten haben eine Öffnung der Dienstleistungsmärkte in Europa auf den Weg gebracht. Der Rat für Wettbewerbsfähigkeit einigte sich am späten Montagabend in Brüssel auf die so genannte EU-Dienstleistungsrichtlinie.
Diese sieht vor, dass grenzüberschreitende Dienstleistungen nach den Bedingungen des Ziellandes und nicht des Heimatlandes angeboten werden müssen. Rechte von Arbeitnehmern wie die Arbeitszeit, Mindestlöhne, Urlaubsanspruch oder das Streikrecht sollen ebenfalls nicht angetastet werden. Zudem sollen Sozialdienste wie Altenpflege aber auch Zeitarbeit, Sicherheitsfirmen und das Glücksspiel von der Dienstleistungsfreiheit ausgenommen werden.
Vor allem die osteuropäischen Mitgliedstaaten hatten auf eine größere Öffnung der Märkte gedrungen. Deutschland und Frankreich wollten dagegen sicherstellen, dass die heimischen Arbeitsmärkte vor Billigkonkurrenz geschützt werden. Schließlich gaben sich die Verfechter einer weitergehenden Liberalisierung mit dem Kompromiss zufrieden.
Die Liberalisierung von Dienstleistungen gilt einerseits als wichtiger Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes. Andererseits sorgt die geplante Öffnung der Märkte seit langem für hitzige Diskussionen. Ein erster Entwurf des früheren Binnenmarktkommissars Frits Bolkestein sah die Anwendung des so genannten Herkunftslandprinzips vor. Dies hätte es etwa einem polnischen Dienstleister ermöglicht, in Deutschland nach den Vorschriften seines Heimatlandes zu arbeiten.
Quelle: ntv.de