Rekrutinnen, Feldwebelinnen, Hauptfrauen Orientierungshilfen für Frauen in der Kaserne
02.01.2001, 14:57 UhrKarriere beim Bund – Frauen betreten Neuland. Einige Antworten auf mögliche Fragen.
Wo und wie kann ich mich bewerben?
Frauen durchlaufen das gleiche Auswahlverfahren wie Zeitsoldaten (also solche, die über den Grundwehrdienst hinaus bei der Bundeswehr bleiben wollen.) Das bedeutet: Sie müssen besonders "tauglich" sein - körperlich und geistig fit, widerstandsfähig, belastbar.
Erster Schritt der Bewerbung: Unterlagen anfordern beim örtlichen Wehrdienstberater, ausfüllen und an den Berater zurücksenden, damit der sie an die Bundeswehr weiterleitet. Informationen dazu gibt es u.a. bei Zentrum für Nachwuchsgewinnung der Bundeswehr, 0211-6193481 oder im Internet unter www.bundeswehr.de
War die Bewerbung erfolgreich, folgt der zweitägige Eignungstest:
- Psychologische Eignungsfeststellung (“Intelligenztest” per Fragebogen)
- Ärztliche Untersuchung (“Musterung”)
- Sport-Test (Ausdauer, Kraft etc.)
- Assessment Center (Gruppengespräche, Rollenspiele usw.)
- Einzelgespräche über konkrete Berufsziele
Unmittelbar nach dem Test erfahren die Bewerber, ob sie bestanden haben oder nicht. Wenn ja, können sie mit der Grundausbildung beginnen, die am Anfang jeder Bundeswehrlaufbahn steht.
Werden Frauen nach denselben Kriterien geprüft wie Männer?
Im Prinzip ja. Bei den körperlichen Leistungen gelten aber zum Teil andere Tabellen (so wie bei den Bundesjugendspielen), und auch die körperlichen Bedingungen weichen bei Frauen teilweise geringfügig ab. (Z.B. müssen Frauen mindestens 1,60 m groß sein, bei Männern reichen auch 1,56 m Größe)
Müssen sich Frauen auch die Haare kurz schneiden?
Nein. Der sogenannte “Haar- und Barterlass”, nach dem Soldaten kurze, akkurate Haarschnitte tragen müssen, gilt nicht für Frauen. Bei Kampfeinsätzen sind aber allzu lange Haare möglicherweise ein Sicherheitsrisiko – dann müssen sie auch gebändigt werden.
Was passiert, wenn eine Soldatin schwanger ist?
Es gibt besondere Mutterschutzregelungen für Soldatinnen. Unter anderem dürfen sie nicht mehr an militärischen Übungen und Einsätzen unter “feldartigen Bedingungen” (sprich “im Schlamm”) teilnehmen, sobald sie wissen, dass sie schwanger sind. Das gilt auch für stillende Frauen. Ansonsten gelten die gleichen Fristen ( Mutterschutz 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen danach) wie in anderen Berufen.
Gibt es eigene Ansprechpartner für Frauen?
Frauen, die bei der Bundeswehr Probleme haben und sich damit nicht an ihren (wahrscheinlich männlichen) Vorgesetzten wenden möchten, finden z.B. an folgenden Stellen Ansprechpartner, die speziell für Soldatinnen zuständig sind:
Bundeswehr-Sanitätsamt (0228-9420)
Heeresunterstützungskommando (0261-8961)
Verteidigungsministerium (0228-1200)
Bundeswehrverband (0228-38230)
Wehrbeauftragter des Bundestages (030-22738200)
Woran es allerdings bisher mangelt, sind Frauenbeauftragte, die die Soldatinnen auch rechtlich vertreten können - wie es sie zum Beispiel im öffentlichen Dienst gibt.
Quelle: ntv.de