Justiz erklärt Gilani für "amtsunfähig" Pakistans Premier muss gehen
19.06.2012, 13:30 UhrDas pakistanische Verfassungsgericht erklärt Premier Gilani offiziell für amtsunfähig, weil er sich weigert, aus Stücken zurückzutreten. Gilani war im April wegen Missachtung der Justiz verurteilt worden. Pikant: Präsident Zadari wird nun einen neuen Premier suchen. Gilani hatte sich geweigert gegen ihn Korruptionsermittlungen zu führen.

Der Regierungschef hatte sich zuvor geweigert, Ermittlungen gegen Präsident Asif Ali Zardari wegen Korruption wiederaufzunehmen.
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Das pakistanische Verfassungsgericht hat Premierminister Yousaf Raza Gilani die weitere Ausübung seines Amtes untersagt und ihn damit faktisch zum Rücktritt aufgefordert. Gilani sei rechtskräftigt verurteilt worden und dürfe daher kein öffentliches Amt mehr ausüben, befand das höchste Gericht des Landes am Dienstag in der Hauptstadt Islamabad.
Damit wiesen die Richter einen Einspruch Gilanis gegen das Urteil von Ende April zurück, in dem er wegen Missachtung des Gerichts verurteilt worden war. Gemäß der pakistanischen Verfassung dürfen Verurteilte kein öffentliches Amt bekleiden. Die Regierung äußerte sich zunächst nicht. Auch weitere Einzelheiten wurden zunächst nicht bekannt.
Der Oberste Gerichtshof Pakistans hatte Premierminister Yousuf Raza Gilani wegen Missachtung der Justiz verurteilt. Die Richter verhängten allerdings keine Gefängnisstrafe gegen Gilani. Gemäß der pakistanischen Verfassung hätte der Verurteilte nach dem Richterspruch aber kein öffentliches Amt mehr bekleiden dürfen.
Der Regierungschef hatte sich zuvor geweigert, Ermittlungen gegen Präsident Asif Ali Zardari wegen Korruption wiederaufzunehmen. Bei dem Korruptionsskandal geht es um umgerechnet neun Millionen Euro an Bestechungsgeldern, die Zardari und seine 2007 ermordete Frau Benazir Bhutto über Schweizer Konten beiseite geschafft haben sollen. Während des seit Februar laufenden Verfahrens hatte Gilani mit der strafrechtlichen Immunität des Präsidenten argumentiert. Dagegen hatte das Oberste Gericht auf die Aufhebung einer Generalamnestie Ende 2009 verwiesen.
Quelle: ntv.de, AFP/dpa