Politik

"Wäre einfacher Corona-Bonus" Politiker wollen Feiertage nachholen lassen

Der 3. Oktober ist ein gesetzlicher Feiertag. Im Jahr 2021 nutzt das den meisten Arbeitnehmern nichts.

Der 3. Oktober ist ein gesetzlicher Feiertag. Im Jahr 2021 nutzt das den meisten Arbeitnehmern nichts.

(Foto: imago/Michael Weber)

Das Jahr 2021 meint es nicht gut mit Arbeitnehmern, wenn es um die Feiertage geht: Viele davon fallen auf Wochenendtage. Politiker verschiedener Parteien fordern Regelungen, dass so entgangene freie Tage kompensiert werden sollen. In vielen Ländern ist das schon möglich.

Politiker mehrerer Parteien machen sich dafür stark, dass Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, in diesem Jahr als Corona-Bonus an Werktagen nachgeholt werden dürfen. Hintergrund ist nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung", dass diesmal ungewöhnlich viele Feiertage auf ein Wochenende fallen, darunter der Tag der Arbeit am 1. Mai, der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober sowie die Weihnachtsfeiertage.

SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte dem Blatt, da dies so sei, "wäre es eine Anerkennung und ein einfacher Corona-Bonus, wenn der darauffolgende Montag dann frei wäre für die Beschäftigten". Der Bundesgeschäftsführer der Linken, Jörg Schindler, forderte, Arbeitgeber zum Ausgleich solcher Feiertage zu verpflichten und das Arbeitszeitgesetz entsprechend zu ändern. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Beate Müller-Gemmeke, betonte: "Feiertage sind für die Menschen Tage der Erholung." Deshalb müsse nun "unaufgeregt" über das Thema debattiert werden.

Die Linksfraktion im Bundestag hatte schon mehrfach Vorstöße für entsprechende Ausgleichsregelungen unternommen. 2018 wies sie in einem Antrag darauf hin, dass es in mehr als 85 Ländern Kompensationsregelungen für Feiertage gebe, die auf einen Sonntag fallen - unter anderem in Belgien, Spanien und Großbritannien.

Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung für Unternehmen die Möglichkeit geschaffen, Arbeitnehmern einen steuerfreien Bonus in Höhe von bis zu 1500 Euro auszuzahlen. Ursprünglich war die Regelung bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde die Frist aber bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Unternehmen, die noch nicht die Möglichkeit hatten, ihren Arbeitnehmern einen Bonus zu zahlen oder den Betrag von 1500 Euro auszuschöpfen, können dies bis Mitte 2021 nachholen.

Quelle: ntv.de, ter/dpa

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