Politik

Stichwort Präsidium des Bundesrates

Der Präsident und die drei Vizepräsidenten des Bundesrates bilden das Präsidium. Die Präsidentschaft im Bundesrat wechselt nach einer Vereinbarung der Ministerpräsidenten aus dem Jahre 1950 (Königsteiner Vereinbarung) jährlich, jeweils zum 1. November. Als Vorsitzender wird immer der Regierungschef eines Landes gewählt. Die Länder wechseln sich in der Reihenfolge ab.

Die Hauptaufgabe des Präsidenten liegt in der Einberufung und Leitung der Plenarsitzungen der Länderkammer. Er vertritt die Bundesrepublik Deutschland rechtlich in allen Angelegenheiten des Bundesrates. Auch übernimmt er die Aufgaben des Bundespräsidenten, wenn dieser verhindert ist, beispielsweise durch eine Auslandsreise.

Quelle: ntv.de

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