Beamtenbesoldung auf dem Prüfstand Professoren laut Karlsruhe zu schlecht bezahlt
14.02.2012, 14:45 Uhr
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Sie sind hoch angesehen, vedienen unter Unmständen aber weniger als ein Lehrer: Deutschlands Universitätsprofessoren. Das Bundesverfassungsgericht sieht darin eine verfassungswidrige Entlohnung der Hochschullehrer. Die Richter in Karlsruhe urteilen: Professoren müssen angemessen bezahlt werden.
Das Bundesverfassungsgericht fordert . Das Gericht erklärte die hessische Regelung zur Bezahlung von Hochschullehrern für verfassungswidrig. Die Neuregelung verstoße gegen das Prinzip der angemessenen Bezahlung von Beamten. Die Bezahlung von Hochschullehrern war 2005 bundesweit neu geregelt worden (Az. 2 BvL 4/10). Hessen zahlt nicht die höchsten, aber auch nicht die niedrigsten Gehälter.
Ein Chemieprofessor aus Marburg war mit Unterstützung des Deutschen Hochschulverbandes vor Gericht gezogen. Er war 2005 mit einem Grundgehalt von zunächst 3890,03 Euro eingestellt worden. Dazu kamen sogenannte Leistungsbezüge in Höhe von 23,72 Euro.
Das sei zu wenig, entschied nun das Bundesverfassungsgericht: Die Bezahlung widerspreche dem im Grundgesetz festgelegten Alimentationsprinzip, wonach der Staat seinen Beamten einen angemessenen Lebensunterhalt gewähren muss. Die Verfassungshüter begründeten dies mit einer vergleichbaren Verantwortung der Hochschullehrer, dem Ansehen des Professoren-Amtes und den Einkommen außerhalb des öffentlichen Dienstes. Das Land Hessen hat nun bis Ende des Jahres Zeit, die Bezahlung neu zu regeln.
Seit 2005 werden alle neu eingestellten Professoren nach Besoldungsgruppen bezahlt, die zum Teil deutlich unter den alten Sätzen liegen - nach der Grundstufe der Besoldungsgruppe W2 etwa so viel wie ein Regierungsrat oder ein Gymnasiallehrer in der höchsten Altersstufe. Dafür haben die Universitäten die Möglichkeit, je nach Leistung Zulagen zu bezahlen. Die Bezahlung ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Das Urteil betrifft auch einige weitere Bundesländer mit einer vergleichbar niedrigen Besoldung.
Quelle: ntv.de, dpa/AFP