Politik

Urteil gegen Klar und Mohnhaupt RAF wollte Brandt entführen

Die Rote-Armee-Fraktion hat im Rahmen ihrer "Offensive 77" offensichtlich die Entführung von Ex-Bundeskanzler Willy Brandt erwogen. Dies geht aus dem am Mittwoch vollständig veröffentlichten Urteil gegen die RAF-Terroristen Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt aus dem Jahr 1985 hervor. "Ein solches Unternehmen sollte dem Ziel einer Befreiung der Stammheimer Häftlinge nutzbar gemacht werden", schrieben die Richter des Stuttgarter Oberlandesgerichtes. Demnach wurde die Brandt-Entführung nach der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und vor der Entführung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer erwogen.

In Stuttgart-Stammheim waren RAF-Mitglieder der ersten Generation inhaftiert, die mit Entführungen freigepresst werden sollten, unter ihnen die RAF-Gründer Andreas Baader und Gudrun Ensslin sowie Jan-Carl Raspe.

Laut Urteil wurde über die Aktion gegen Brandt bei einem Treffen am 16. April 1977 in Utrecht wenige Tage nach dem Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback diskutiert. Der damalige SPD-Vorsitzende Brandt habe sich zu diesem Zeitpunkt in Amsterdam aufgehalten. An dem Treffen nahmen laut Urteil neben Brigitte Mohnhaupt die RAF-Mitglieder Peter-Jürgen Boock, Stefan Wisniewski, Sieglinde Hofmann und Volker Speitel teil. Die Terror-Organisation erwog nach Überzeugung der Richter auch einen Anschlag auf eine Außenministerkonferenz in Luxemburg.

Ihr Ziel, die in Stammheim inhaftierten RAF-Mitglieder zu befreien, erreichte die Terror-Organisation weder mit der Entführung Schleyers im September noch im Zuge der Entführung der Lufthansa-Maschine "Landshut" im Oktober 1977 durch ein palästinensisches Terror-Kommando, das mit der RAF kooperierte. Nach der Befreiung des entführten Flugzeugs am 18. Oktober 1977 begingen Baader, Ensslin und Raspe in Stammheim Selbstmord.

Über die Details aus dem erst am Mittwoch vollständig veröffentlichten Urteil berichtete die "Bild"-Zeitung in ihrer Donnerstagausgabe. Die Bundesanwaltschaft hatte am Mittwoch die Urteile zum Mord an Buback freigegeben. Ursprünglich wurde die Veröffentlichung wegen neuer Ermittlungen in dem Mordfall verweigert.

Quelle: ntv.de

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