Rechtsänderungen Radarwarngeräte in Autos kommen jetzt teuer
01.03.2002, 14:24 UhrAm 1. März sind wieder einige Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Am spürbarsten dürfte für die meisten Bundesbürger nun das Bußgeld von 75 Euro werden, das die schon seit Januar verbotene Mitnahme von Radarwarngeräten im Auto betrifft. Außerdem sind vier Punkte im Flensburger Verkehrssünderregister mit dabei. Bisher durfte die Polizei das Gerät lediglich ohne Bestrafung aus dem Auto entfernen.
Wer Mofa fährt, hat sich hoffentlich schon bei den Versicherungen das neue Kennzeichen geholt. Ab Freitag muß es die schwarze Farbe haben, oder man ist ohne Versicherungsschutz unterwegs. Besitzer eines lediglich grünen Schildes sollten also am besten noch heute das neue Schild für rund 70 Euro holen.
Familien können sich dagegen über einige Gesetzeserleichterungen freuen. So können adoptionswillige Paare, die ein Kind aus dem Ausland holen wollen, nun auf die automatische Anerkennung der ausländischen Adoption per Gesetz in Deutschland bauen. Voraussetzung ist allerdings, daß das Herkunftsland des Kindes Mitgliedstaat der Haager Konvention ist.
Auch die Neufassung des "Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes" hilft Familien aus binationalen Ehen. Innerhalb der EU haben nun die ausländischen Ehe-Partner durch diesen wichtigen Schritt zur Vereinheitlichung des Verfahrensrechts in Familiensachen unter anderem Chancengleichheit bei Scheidungsverfahren.
Am meisten spüren die Rechtsanwälte im Osten Berlins die Veränderungen in ihrem Geldbeutel. Sie dürfen nun ab März genauso hohe gesetzliche Gebühren abrechnen wie ihre Kollegen im Westteil der Stadt. Bisher mußten sie sich mit zehn Prozent weniger begnügen, so wie es ihre Kollegen in den neuen Bundesländern auch weiterhin tun.
Quelle: ntv.de