Koch dafür - CSU dagegen Rauchverbot spaltet die Union
04.08.2008, 11:31 UhrDie Diskussion um ein bundesweit einheitliches Rauchverbot spaltet die Union. Nachdem sich Hessens CDU-Ministerpräsident Roland Koch am Wochenende für eine generelle Regelung ausgesprochen hatte, bekundeten führende CSU-Politiker ihre Ablehnung eines Gesetzes auf Bundesebene. Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein sagte im Inforadio des RBB, er begrüße zwar einen entsprechenden Vorstoß seines hessischen Kollegen Koch. Allerdings gehe er davon aus, "dass der strikte Nichtraucherschutz in Bayern richtig ist. Und wir werden deshalb auch an unserem Gesetz keine Änderungen machen."
Mit Unterschieden könne er leben. "Ich sehe darin kein Unglück, wenn die gesetzlichen Regelungen in Schleswig-Holstein anders sind als in Bayern", sagte Beckstein. Schließlich gebe es auch im europäischen Ausland unterschiedliche Gesetze.
"Brauchen keine Bundesregelung"
Auch CSU-Chef Erwin Huber sprach sich gegen ein einheitliches Rauchverbot aus. "Wir brauchen keine Bundesregelung", sagte er dem "Münchner Merkur". Die Föderalismusreform habe gerade erst die Länderkompetenzen gestärkt. Das Rauchverbot nicht eigenverantwortlich zu regeln, "wäre ein Armutszeugnis für die Länder", sagte Huber.
Mehrheit für Einheitlichkeit
Koch, amtierender Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz, hatte am Wochenende angekündigt, er wolle den Nichtraucherschutz bei der nächsten Tagung der Regierungschefs auf die Tagesordnung setzen. Es sei "vernünftig", auf eine "möglichst einvernehmliche Linie" zu kommen und einen "Flickenteppich" zu vermeiden. Zuvor hatten sich unter anderem Thüringen, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein für ein länderübergreifendes Vorgehen ausgesprochen. Laut einer repräsentativen Umfrage befürworten dies auch 81 Prozent der Deutschen.
SPD will zur Not Umweg gehen
Neben den Grünen spricht sich auch die SPD für eine bundesweit einheitliche Regelung aus. Falls sich die Bundesländer darauf einigen könnten, wäre dies eine "gute Lösung", sagte Gesundheitsexperte Karl Lauterbach dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Andernfalls könnte der Bundestag dies auch mit Hilfe der Arbeitsstättenverordnung durchsetzen. Die Verordnung regelt die Arbeitsbedingungen in einem Betrieb. Allerdings gibt es Zweifel, dass in Betrieben ohne Angestellte wie einer Ein-Mann-Eckkneipe eine solche Lösung umsetzbar wäre.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch vergangener Woche das Rauchverbot für Einraumkneipen in Berlin und Baden-Württemberg gekippt. Dem Urteil zufolge müssen sich die Länder bis Ende 2009 entscheiden zwischen einem strikten Verbot ohne Ausnahmen auch in größeren Gaststätten - oder einer milderen Regelung, die aus Gerechtigkeitsgründen auch Ausnahmen für Wirte von Eckkneipen ermöglicht. Zunächst darf daher in Einraumkneipen wieder geraucht werden, die kleiner als 75 Quadratmeter sind, keine Speisen anbieten und Minderjährigen den Zutritt verweigern.
Quelle: ntv.de