Meilenstein im Bundesrat Recht auf Kita ab 2013
07.11.2008, 11:32 UhrDer Weg für den bislang umfangreichsten Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland ist frei. Mit dem von der Länderkammer verabschiedeten Kinderförderungsgesetz soll es bis zum Jahr 2013 für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Platz bei einer Tagesmutter oder in einer Kindertagesstätte geben. Zugleich gilt dann ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung vom ersten Geburtstag an.
Dreifaches Angebot nötig
Das Betreuungsangebot muss deshalb in den kommenden fünf Jahren auf 750.000 Plätze verdreifacht werden. Bund, Länder und Kommunen geben dafür zusammen 12 Milliarden Euro aus. Der Bundestag hatte die Neuregelung Ende September verabschiedet. Bund, Länder und Gemeinden tragen jeweils etwa ein Drittel der veranschlagten Kosten. Von 2014 an beteiligt sich der Bund mit knapp 800 Millionen Euro auch an den Betriebskosten.
"Meilenstein" in der Betreuung
Der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) sprach von einem "Meilenstein". Es würden nun bessere Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen. Er kritisierte allerdings die aus seiner Sicht unzureichende Beteiligung des Bundes an den Kosten zu Lasten der Kommunen. "Man muss dann auch, wenn man große Geschenke macht, anschließend die damit verbundenen Kosten tragen. Es ist unfair, zu Weihnachten Geschenke zu machen und zu Ostern anderen die Rechnung zu präsentieren."
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Hermann Kues (CDU), verteidigte die Verteilung der Finanzierungslasten als "fair". Es sei dies "ein großer Erfolg für uns alle". Mit Blick auf die vor allem im Westen oft noch unzureichende Kinderbetreuung sagte er: "Vor uns liegt noch ein steiler Weg." Die Kommunen hätten bis 2013 "einen anspruchsvollen Fahrplan zu bewältigen". Im Westen gibt es nach Angaben der Bundesregierung bislang nur für jedes zehnte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz, bundesweit für jedes fünfte Kind.
"Herdprämie" vorerst theoretisch
Auf Betreiben der CSU sieht das Gesetz nach 2013 auch ein Betreuungsgeld für Eltern vor, die ihre Kinder zu Hause lassen. Gesetz legt dazu aber keine konkrete Ausgestaltung fest. Um das heftig umstrittene Betreuungsgeld tatsächlich einzuführen, muss der 2009 neu zu wählende Bundestag jedoch ein weiteres Gesetz beschließen.
Quelle: ntv.de