Politik

Sicherungsverwahrung wird beschränkt Regierung diskutiert Fußfesseln

Die Bundesregierung einigt sich darauf, Sicherheitsverwahrung nur noch in Ausnahmefällen und möglichst vor Beginn der Haft anzuordnen. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erwägt aber die Einführung elektronischer Fußfesseln, um Täter nicht ganz aus den Augen zu verlieren.

(Foto: dpa)

Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform der umstrittenen Sicherungsverwahrung geeinigt. Das Kabinett beschloss Eckpunkte für ein neues Gesetz von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Dabei wird auch die Einführung elektronischer Fußfesseln in Betracht gezogen, um rückfallgefährdete Täter nach der Haftentlassung orten zu können.

Die umstrittene Sicherungsverwahrung soll auf schwere Straftäter wie Gewalt- und Sexualverbrecher beschränkt werden. Nachträglich soll sie nur noch in absoluten Ausnahmefällen verhängt werden dürfen.

Richter sollen früh entscheiden

Mit der Sicherungsverwahrung soll die Allgemeinheit vor Straftätern geschützt werden, die auch nach dem Ende ihrer Haftstrafe als notorisch gefährlich eingestuft werden. Bisher war dies für alle vorsätzlichen Straftaten möglich, also auch für Vermögensdelikte ohne Gewaltanwendung. Die rot-grüne Koalition hatte die Möglichkeit eingeführt, die Sicherungsverwahrung auch nachträglich zu verhängen. Union und FDP hatten im Koalitionsvertrag eine Reform vereinbart.

Die Vorschläge der Ministerin für die eigentliche Reform der Sicherungsverwahrung zielen darauf, die Entscheidung darüber so früh wie möglich zu treffen: Im Regelfall sollen die Gerichte sie bereits bei der Verurteilung anordnen oder sich in unklaren Fällen die endgültige Gefährlichkeitsprognose für einen späteren Zeitpunkt vorbehalten. Die Anwendung dieser zweiten Möglichkeit soll erleichtert werden.

Richterspruch aus Straßburg

Mit den Reformplänen reagiert die Politik auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Der EGMR hatte das in Deutschland praktizierte System der Unterbringung von Tätern über das Haftende hinaus infrage gestellt. Dabei geht es auch um die Strafrechtsreform 1998 in Deutschland, mit der die bis dahin geltende Begrenzung der Sicherungsverwahrung auf zehn Jahre aufgehoben wurde. Das bekamen einige Straftäter zu spüren, deren Sicherungsverwahrung dann nachträglich verlängert wurde.

Der EGMR stellte fest, dass die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechte verstößt. Eine Reihe von Tätern, die derzeit noch in Sicherungsverwahrung sitzen, versuchen deshalb, nun vor Gericht ihre Freilassung durchzusetzen. Mindestens 70 Täter sind von der Straßburger Entscheidung berührt. Die Bundesländer planen nun spezielle Vorsorgemaßnahmen.

Vor diesem Hintergrund will Leutheusser-Schnarrenberger auf der Justizministerkonferenz von Bund und Ländern in Hamburg auch das Thema elektronische Fußfesseln diskutieren. "Ziel ist es, im Einzelfall eine bessere Betreuung und vor allem Überwachung der in Freiheit zu entlassenden, aber weiterhin als gefährlich eingestuften Täter zu ermöglichen", teilte die Ministerin mit.

Quelle: ntv.de, dpa/rts

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