Straftäter-Daten im Netz Regierung sagt Nein
09.08.2010, 13:11 Uhr
2009, Randerath in Nordrhein-Westfalen: Die Einwohner protestieren gegen die Anwesenheit des entlassenen Sexualstraftäters Karl D.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Die Bundesregierung lehnt es ab, die jetzt aus der Sicherungsverwahrung freikommenden 80 Schwerkriminellen mit Namen, Adresse und Foto ins Internet zu stellen. Justiz- und Innenministerium verweisen auf Vorbehalte der Datenschützer und möglicherweise verfassungsrechtliche Probleme. Außerdem würde das die Angst der Bürger vor diesen Menschen unnötig schüren.
In der Debatte um die Sicherungsverwahrung von Schwerverbrechern haben Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium Forderungen zurückgewiesen, freikommende, aber immer noch gefährliche Sexualstraftäter mit Namen, Adresse und Foto im Internet an den Pranger zu stellen. Dies sei "kein gangbarer Weg", sagten Sprecher beider Ressorts und verwiesen dabei auch auf die Vorbehalte der Datenschützer. Nach dem ersten Eindruck sei hier auch mit verfassungsrechtlichen Problemen zu rechnen. Im Übrigen sollten die Ängste der Bürger vor diesen Menschen nicht unnötig geschürt werden.
Zum besseren Schutz der Bevölkerung vor solchen Rückfall gefährdeten Straftätern verlangte der CDU-Innenpolitiker Reinhard Grindel, die Polizei sollte im Internet die Bevölkerung über den Aufenthaltsort informieren. Einen ähnlichen Vorschlag machte der CSU-Politiker Norbert Geis. Eine Art Internet-Pranger für Freigelassene, die möglicherweise immer noch gefährlich sind, hatte am Wochenende auch der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, verlangt.
"Ich wäre dafür zu prüfen, ob das rechtlich machbar ist", sagte Grindel dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Einen ähnlichen Vorschlag machte der CSU-Politiker Norbert Geis in der "Bild"-Zeitung. Grindel sagte, die Veröffentlichung von Daten im Internet sei aber "allenfalls die zweitbeste Lösung". Deshalb verstehe er nicht, warum sich Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der nachträglichen Sicherungsverwahrung "aus reiner Prinzipienreiterei" widersetze.
"Zusätzlich zur Sicherungsverwahrung muss darüber nachgedacht werden, die Bevölkerung besser zu schützen", sagte Geis der "Bild"-Zeitung. "Dazu kann auch ein Hinweis im Internet über den Wohnort von gefährlichen und noch immer frei herumlaufenden Sexverbrechern zählen."

2008 im brandenburgischen Joachimstal: Die Einwohner wollen einen mehrfachen Vergewaltiger nicht zum Nachbarn.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
"Ich will wissen, wenn ein Vergewaltiger in der Nachbarschaft meiner Enkelin wohnt", sagte Wendt der "Bild am Sonntag". Dagegen bezeichnete der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, die Vorschläge als "populistisch". "Das dient auch nicht der Polizei und wäre verfassungsrechtlich gar nicht haltbar."
Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy lehnte die von Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagene Überwachung von freigelassenen Schwerverbrechern mit elektronischen Fußfesseln ab. Der Vorschlag "wirkt hilflos und ist Unsinn", sagte er dem "Handelsblatt".
Europäischer Gerichtshof rügt deutsche Praxis
Gut 80 Schwerkriminelle müssen demnächst aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das nachträgliche Wegsperren als Verlängerung ihrer Haftstrafe bewertet hatte. Die Koalition streitet derzeit darüber, wie die Bevölkerung vor diesen Tätern wirksam geschützt werden kann.
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger wirft Innenminister Thomas de Maiziere eine Blockadehaltung vor. Die FDP-Politikerin lehnt anders als ihr CDU-Kabinettskollege eine Unterbringung von Sexualstraftätern nach deren Entlassung in anderen Einrichtungen ab.
Erste Fälle erwiesen sich als äußerst heikel. An den jeweiligen Wohnorten der Entlassenen kam es zu massiven Bürgerprotesten, und für die Polizisten vor Ort erwies sich die Überwachung als Kraftakt. Auch die entlassenen Häftlinge sind meistens nicht auf die Freiheit vorbereitet, nach Auskunft von Justizvollzugsanstalten bleibt dazu keine Zeit. Denn ordnet ein Gericht die Freilassung eines seit mehreren Jahren Inhaftierten an, muss es schnell gehen. Nach nur wenigen Tagen steht die Entlassung an. Viele von ihnen hatten nicht damit gerechnet, jemals wieder das Gefängnis zu verlassen.
In einer repräsentativen Emnid-Umfrage für die "Bild am Sonntag" sprachen sich 85 Prozent der Befragten dafür aus, am Prinzip der nachträglichen Sicherungsverwahrung festzuhalten. 9 Prozent waren dagegen.
Quelle: ntv.de, dpa/AFP/rts