Politik

Oberstaatsanwältin entgleist "Respekt" für Mahler

Nach umstrittenen Äußerungen im Prozess gegen den mehrfach vorbestraften Rechtsextremisten Horst Mahler muss die Vertreterin der Anklage ihre Abteilungsleitung abgeben. Oberstaatsanwältin Cäcilia Cramer- Krahforst hatte sich in der Berufungsverhandlung gegen Mahler vor dem Landgericht Cottbus respektvoll zum Auftreten des 72- Jährigen geäußert. "Die Leitung der Abteilung zur Verfolgung politisch motivierter Straftaten ist so eine exponierte Position, dass man so eine Entgleisung nicht hinnehmen kann", sagte Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg. Die Juristin habe inzwischen ihren Fehler eingestanden und die Wortwahl "zutiefst bedauert".

Die Anklägerin hatte in dem eintägigen Berufungsverfahren für Mahler wegen Zeigens des Hitler-Grußes bei seinem Haftantritt Ende 2006 in Cottbus neun Monate Haft gefordert. Das Gericht verurteilte ihn wegen Verwendens von Nazi-Symbolen sogar zu elf Monaten Gefängnis ohne Bewährung. Mahler, der einst Anwalt und Mitglied der rechtsextremen NPD sowie Mitbegründer der linksterroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) war, kündigte Revision an.

Wie Cramer-Krahforst in einer persönlichen Erklärung erläuterte, habe sie in ihrem Plädoyer tatsächlich von Respekt gegenüber dem Angeklagten gesprochen. Dies sei "unangebracht und verfehlt" gewesen. Keinesfalls sollte damit Achtung oder gar Ehrerbietung zum Ausdruck gebracht werden. Vielmehr habe sie Mahlers konsequentes, gewaltloses Eintreten für eine Sache auch in Erwartung negativer Folgen für die eigene Person als etwas an sich Positives hervorheben wollen. Sie habe aber auch auf die menschenverachtende und verfassungswidrige Gesinnung des Angeklagten verwiesen.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen