Politik

Al-Kaida in die Hände gespielt Rückführungsstopp für Jemeniten

Sicherheitskräfte im Jemen nehmen einen Anführer des Terrornetzwerks Al-Kaida fest. Der Mann soll hinter den Drohungen gegen US-Einrichtungen in dem Land stecken. Derweil setzen die USA eine Rückführung jemenitischer Guantánamo-Häftlinge in ihre Heimat aus.

Mutmaßliche jemenitische Al-Kaida-Kämpfer vor Gericht in Sanaa.

Mutmaßliche jemenitische Al-Kaida-Kämpfer vor Gericht in Sanaa.

(Foto: dpa)

Mohammed Ahmed el Hanak sei im Krankenhaus von Raida rund 80 Kilometer nördlich der Hauptstadt Sanaa zusammen mit zwei Al-Kaida-Kämpfern aufgegriffen worden, verlautete aus jemenitischen Sicherheitskreisen.

Derweil haben US-Menschenrechtsgruppen die Ankündigung von Präsident Barack Obama kritisiert, bis auf weiteres die Rückführung jemenitischer Guantánamo-Häftlinge in ihre Heimat auszusetzen. Die Entscheidung Obamas sei weder weise noch gerecht, erklärte Ben Wizner von der American Civil Liberties Union. Menschen, die eigentlich freigelassen werden sollten, weiter in Haft zu lassen, "nur weil sie aus einem bestimmten Land kommen", verbessere zudem in keiner Weise die Sicherheit der USA.

Der Hass verstärkt sich

Die Organisation Human Rights Watch betonte, Obamas Entscheidung wecke "ernste Sorgen", ob die jemenitischen Gefangenen weiter ohne Prozess auf unbestimmte Zeit in Haft bleiben müssten. Jemen sei zwar ein "sehr schwieriges Problem" für die US-Regierung, erklärte Letta Tayler für HRW. Die Jemeniten länger gefangen zu halten, erhöhe aber die Ressentiments gegen die USA und liefere Al-Kaida ein Rekrutierungsinstrument.

Weniger Rechte für Terrorverdächtige

In Guantánamo.

In Guantánamo.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Unterdessen hat ein US-Berufungsgericht in Washington die Kriterien für eine unbegrenzte Inhaftierung von Terrorverdächtigen ausgeweitet. Mit dem Urteil zum Fall eines mutmaßlichen Kochs der Taliban schränkten die Richter zugleich die Möglichkeiten der Gefangenen aus dem umstrittenen Lager Guantánamo ein, ihre Inhaftierung anzufechten. Es war das erste Mal seit Juni 2008, dass sich ein US-Gericht zu den so genannten Habeas-Corpus-Verfassungsrechten äußerte. Damals hatte der Oberste Gerichtshof der USA Guantánamo-Insassen das Recht zugestanden, vor ordentlichen Zivilgerichten in den USA ihre Inhaftierung anzufechten. Die US-Regierung hatte bislang darauf bestanden, dass nur eigens eingerichtete Militärtribunale für die Gefangenen zuständig seien, in denen Angeklagte und Verteidigung weniger Rechte haben als vor ordentlichen Gerichten.

Quelle: ntv.de, AFP/rts

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