Politik

Seegerichtshof entscheidet über "Arctic Sunrise" Russen provozieren durch Fernbleiben

Blick auf den leeren Tisch der russischen Verhandlungsdelegation im Gerichtssaal des Internationalen Seegerichtshofes in Hamburg.

Blick auf den leeren Tisch der russischen Verhandlungsdelegation im Gerichtssaal des Internationalen Seegerichtshofes in Hamburg.

(Foto: dpa)

Seit fast sieben Wochen sitzen 30 Greenpeace-Aktivisten nach einer Aktion in der Arktis in russischer Haft. In Hamburg bemühen sich die Niederlande vor dem Seegerichtshof, den Fall voranzubringen. Doch die Russen sind nicht dabei. Sie halten das Gericht für unzuständig.

Liesbeth Lijnzaad gab nach der Anhörung ein kurzes Statement ab.

Liesbeth Lijnzaad gab nach der Anhörung ein kurzes Statement ab.

(Foto: dpa)

Die Niederlande erheben Anklage vor dem Internationalen Seegerichtshof in Hamburg gegen Russland. Doch die russische Regierung boykottiert die Verhandlung und fühlt sich nach eigenen Angaben an Entscheidungen der Richter in diesem Fall nicht gebunden. Hintergrund ist die Festsetzung von 30 Greenpeace-Aktivisten in Russland.

Russland habe die Menschenrechte der 30 Umweltschützer verletzt, weil es sie seit sieben Wochen "ohne Grund" in Gewahrsam halte, sagte die niederländische Regierungsvertreterin Liesbeth Lijnzaad. Die Aktivisten hatten im Rahmen einer Protestaktion im September von Bord des in den Niederlanden registrierten Greenpeace-Schiffes "Arctic Sunrise" aus versucht, auf eine russische Bohrinsel in der Arktis zu gelangen. Die russischen Behörden werfen ihnen eine Gefährdung der Sicherheit vor und klagten sie zunächst der Piraterie an. Später schwächten sie die Anklage auf "Rowdytum" ab, wofür aber immer noch bis zu sieben Jahre Gefängnis drohen.

Greenpeace-Aktivisten protestierten mit Schlauchbooten auf dem Fluss Moskwa vor dem Kreml.

Greenpeace-Aktivisten protestierten mit Schlauchbooten auf dem Fluss Moskwa vor dem Kreml.

(Foto: dpa)

Die Festsetzung der "Arctic Sunrise" und der 28-köpfigen Crew sowie von zwei Bildberichterstattern am 19. September nach einer Greenpeace-Aktion in der Arktis ist nach Ansicht der Niederlande rechtswidrig. Als Flaggenstaat der "Arctic Sunrise" haben sie deshalb den Gerichtshof angerufen und beantragt, das Schiff und die Mannschaft freizulassen.

Entscheidungen nicht durchsetzbar

Lijnzaad wies darauf hin, dass nur sehr selten ein Staat einer Verhandlung vor einem internationalen Gericht fernbleibe. Vor dem Seegerichtshof sei das in den bisherigen 21 Fällen noch nie geschehen, vor anderen internationalen Gerichten liege der letzte Fall mehr als 25 Jahre zurück. Die Weigerung Russlands, die Zuständigkeit des Seegerichtshofs anzuerkennen, verstoße gegen die Internationale Seerechtskonvention. Die Ausnahmebestimmungen, auf die Russland sich berufe, seien im konkreten Fall nicht anwendbar. "Die Nichtteilnahme Russlands entbindet den Gerichtshof nicht von der Pflicht zur Rechtsprechung", sagte die Leiterin der niederländischen Delegation.

Der Gerichtshof wurde im Rahmen des sowohl von den Niederlanden als auch von Russland unterzeichneten Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen gegründet. Seine Entscheidungen sind bindend. Aber das Tribunal verfügt über keine Möglichkeiten, seine Entscheidungen auch durchzusetzen. Der Vorsitzende des Seegerichts, Shunji Yanai, setzte vorläufig den 22. November als Termin für eine Bekanntgabe der Entscheidung des Tribunals fest.

Quelle: ntv.de, ppo/dpa/rts

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