Überparteiliches Bundes-Rauchverbot SPD tritt gegen Lobbyisten an
06.07.2010, 07:31 UhrSPD-Bundestagsabgeordnete wollen eine überparteiliche Mehrheit für eine bundesweite Regelung zum Rauchverbot organisieren. Es müsse Schluss sein mit dem Flickenteppich von unüberschaubaren Einzelregelungen. Vorbild soll das bayerische Modell sein.

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Nach dem bayerischen Volksentscheid für ein striktes Rauchverbot wollen SPD-Bundestagsabgeordnete eine überparteiliche Mehrheit für eine bundesweite Regelung organisieren. "Es muss Schluss sein mit dem Flickenteppich von unüberschaubaren und unbefriedigenden Einzelregelungen", sagte die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Carola Reimann, der "Frankfurter Rundschau". Nur ein bundesweites Verbot schaffe Klarheit und sorge für einen fairen Wettbewerb.
Für Donnerstag haben die SPD-Abgeordneten zu einem Treffen eingeladen, um die Chancen für eine überparteiliche Einigung auszuloten. Möglich wäre eine Änderung der sogenannten Arbeitsstättenverordnung, für die der Bund zuständig ist.
Auch der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Karl Lauterbach, hält ein bundesweit einheitliches Rauchverbot nach bayerischem Muster "für die einzig sinnvolle Regelung". Lauterbach erklärte im "Kölner Stadt-Anzeiger": "Die Gegenseite besteht überwiegend aus Lobbyisten. Und dann muss man sich einfach fragen: Für wen macht man Politik – für den Gaststättenverband oder die Mehrheit der Bürger?" Er plädiere für eine Politik im Interesse der Bürger.
Drogenbeauftragte in der Defensive
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), sieht allerdings "aktuell keine großen Möglichkeiten für eine Regelung auf Bundesebene". Die Länder hätten ihre eigenen Gesetze, und auf EU-Ebene werde ein verstärkter Nichtraucherschutz der Beschäftigten diskutiert. Die Bundesregierung werde diese Entwicklung abwarten, sagte Dyckmans der "Passauer Neuen Presse". "Wir werden da keinen Alleingang machen."
Bei dem Volksentscheid hatten sich am Sonntag 61 Prozent der bayerischen Wähler für ein Rauchverbot in der Gastronomie ohne Ausnahmen etwa für Eckkneipen oder gesonderte Raucherräume ausgesprochen.
Quelle: ntv.de, dpa