Politik

Kampf gegen Geldwäsche Schärfere Vorgaben beschlossen

Im Kampf gegen weltweite Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sollen künftig auch in Deutschland schärfere Vorgaben gelten. Das Bundeskabinett beschloss in Berlin die Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie in nationales Recht.

Der Schritt erfolgt allerdings verspätet nach monatelanger Verzögerung. Denn die vor zweieinhalb Jahren beschlossene dritte EU-Geldwäscherichtlinie sollte eigentlich schon seit Dezember 2007 Gesetz sein. Die Bundesregierung begründet die Verspätung mit den "sehr komplexen Regelungen". Auch andere EU-Staaten seien in Verzug.

Im Zuge der aktuellen Steueraffäre hatte Deutschland auch Liechtenstein aufgefordert, diese EU-Vorgaben rasch umzusetzen. Das Fürstentum hatte die Forderung mit Blick auf die Verzögerungen in Berlin erst vergangene Woche "skurril" genannt.

Grenze bei 15.000 Euro

Bargeschäfte im Umfang von mehr als 15.000 Euro müssen künftig registriert werden. Bisher waren im wesentlichen nur Banken und Finanzdienstleister verpflichtet, Vorkehrungen gegen Geldwäsche zu treffen und den Behörden verdächtige Fälle zu melden. Nun sind auch andere Akteure auf diesem Gebiet wie Steuerberater und Rechtsanwälte gefordert. Die Richtlinie sieht vor, dass die Betroffenen nicht nur die Identität ihrer Kunden überprüfen, sondern auch jeden Verdacht auf Geldwäsche oder Terror-Finanzierung den Behörden melden müssen.

Quelle: ntv.de

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