Politik

Steuerermäßigung soll bleiben Schäuble hält an Handwerkerbonus fest

Auch Malerarbeiten können von Privatpersonen von der Steuer abgesetzt werden.

Auch Malerarbeiten können von Privatpersonen von der Steuer abgesetzt werden.

(Foto: picture alliance / dpa)

Von Malerarbeiten bis zur Umgestaltung des Gartens: Leistungen von Handwerkern können zum Teil von der Steuer abgesetzt werden. Der Vize-Fraktionschef der SPD möchte die Regelung abschaffen. Das Finanzministerium ist anderer Meinung.

Eine der populärsten und zugleich teuersten Steuerermäßigungen, der sogenannte Handwerkerbonus, steht auf dem Prüfstand. SPD-Fraktionsvize Carsten Schneider stellte die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen infrage. Die mit der Vergünstigung verbundenen Ziele würden teils verfehlt, sagte er der "Süddeutschen Zeitung".

Ob die Begünstigung wirklich gestrichen wird, ist allerdings fraglich. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble von der CDU hält daran fest. Das Ministerium sehe "keinen Handlungsbedarf", erklärte ein Sprecher in Berlin. Auch die CSU stemmt sich gegen jeglichen Abbau von Steuersubventionen. Sie argumentiert, dies seien letztlich Steuererhöhungen, die wiederum abgelehnt würden.

Zuvor hatten Wissenschaftler empfohlen, den 2006 eingeführten Bonus wieder abzuschaffen, da die Steuerermäßigung das Ziel, die Schwarzarbeit zu bekämpfen sowie Handwerk und Mittelstand zu stärken, nur unzureichend erfüllt habe. (Hier gibt es den Bericht als PDF.)

Mehreinnahmen von 400 Millionen Euro

Die Länder pochen parteiübergreifend darauf, dass zumindest Handwerkerrechnungen unter 300 Euro nicht mehr beim Fiskus geltend gemacht werden können. Das würde relativ viele Steuerzahler treffen. Dem Staat brächte dies allerdings Mehreinnahmen von 400 Millionen Euro. Mit dem geringeren Handwerker-Steuerbonus sollen nach dem Willen der Länder Steuervereinfachungen an anderer Stelle finanziert werden.

Seit 2006 können Bürger ihre Steuerlast durch Handwerkerleistungen - also etwa Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen - senken. Dies kostet den Staat jährlich 1,52 Milliarden Euro. Sie ist damit eine der teuersten Steuerermäßigungen. Der 2009 erweiterte Steuerbonus für Handwerkerleistungen beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 1200 Euro pro Jahr. Begünstigt sind die Arbeitskosten einschließlich Umsatzsteuer, aber nicht die Materialkosten. Der Steuerbonus wird in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht und auf die gezahlte Einkommensteuer angerechnet.

Klar erkennbare Mitnahmeeffekte

Zuvor hatte die "Berliner Zeitung" über das Gutachten der Unternehmensberatung Ernst & Young zusammen mit dem Walter Eucken Institut berichtet. Danach ist die Schwarzarbeit zwar rückläufig. Das lasse sich aber nur in geringem Maße auf den Bonus zurückführen. 90 Prozent der Haushalte hätten Umfragen zufolge den entsprechenden Auftrag legal auch ohne Steuerbonus vergeben.

Die Steuerermäßigung sei zudem mit klar erkennbaren Mitnahmeeffekten verbunden, heißt es in dem Gutachten. Auch die Beschäftigungseffekte seien nur gering und reale Umsätze der Betriebe nur schwach gestiegen: "Die bisherigen Untersuchungsergebnisse sprechen am ehesten dafür, die steuerliche Förderung für Handwerkerleistungen (...) zu streichen."

Die Bewertung der Steuerermäßigung war gesetzlich vorgegeben. Aus Sicht des Bundesfinanzministeriums zeigen die Befragungsergebnisse der Studie, dass das Angebot an Schwarzarbeit im Vergleich zu den Jahren vor Einführung der steuerlichen Förderung rückläufig ist. Das Gutachten werde jetzt im Bundestag geprüft.

Quelle: ntv.de, mli/dpa/AFP

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