Erfolg für Hamburgs Regierungschef Scholz bleibt Landesvorsitzender
09.06.2012, 16:39 Uhr
Komfortable Mehrheit: Mit mehr als 94 Prozent haben die SPD-Mitglieder in Hamburg Scholz als ihren Vorsitzenden bestätigt.
(Foto: dpa)
Seit dem vergangenen Jahr führt Hamburgs Oberbürgermeister Scholz die einzige SPD-Alleinregierung in einem Bundesland. Damit ist er auch bei den Parteimitgliedern unangefochtene Nummer eins an der Elbe. Mit 94 Prozent wird er nun wiedergewählt.
Hamburgs Bürgermeister und SPD-Chef Olaf Scholz kann seine Regierungspolitik mit dem Rückenwind der Partei fortsetzen. Ein Parteitag bestätigte den 53-Jährigen mit großer Mehrheit im Amt des SPD-Landesvorsitzenden.
Scholz erhielt 308 von 327 gültigen Stimmen. Das entspricht einer Zustimmung von gut 94 Prozent. 2010 hatte er fast 97 Prozent der Stimmen erhalten. Scholz, der schon zwischen 2000 und 2004 Parteichef in Hamburg war, steht seit November 2009 wieder an der Spitze der SPD und hat sie 2011 aus der Opposition an die Regierung geführt. Hamburg ist das einzige Land mit einer SPD-Alleinregierung.
Ziel: Bundestagswahl 2013
Angesichts der desolaten Haushaltslage forderte Scholz ein neues Denken in der Stadt, machte den Genossen in seiner rund einstündigen Rede aber vor allem Mut. "Wir setzen auf die Hoffnung, als Partei der Hoffnung in einer Stadt der Hoffnung."
Gleichzeitig gab Scholz bereits die Losung für die Bundestagswahl 2013 aus: "Wir wollen die Bundestagswahl in Deutschland gewinnen und wir wollen in Hamburg alle Wahlkreise gewinnen." Bundeskanzlerin Merkel sitze nicht fest im Sattel. "Sie hat überhaupt keinen Koalitionspartner, wenn die Wahl im nächsten Jahr gewesen sein wird", sagte der stellvertretende SPD-Bundesvize mit Blick auf die miserablen Umfragewerte der FDP.
Scholz kündigte an, dass Hamburg juristisch gegen das umstrittene Betreuungsgeld vorgehen werde. "Wir sagen, der Bundesstaat hat keine Gesetzgebungskompetenz und wenn er sich erkühnt, ein solches Gesetz zu machen, dann werden wird das vor dem Bundesverfassungsgericht wieder zu Fall bringen." Er verwies auf Gerichtsentscheidungen zu Studiengebühren, wonach die Länder darüber selbst entscheiden können.
Quelle: ntv.de, dpa