Wer klagt, der bleibt Schreiber weiter in Kanada
22.11.2007, 21:34 UhrDer frühere Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber hat im Tauziehen um seine Auslieferung nach Deutschland erneut das oberste Gericht Kanadas eingeschaltet. Der 73-Jährige beantragte die höchstrichterliche Überprüfung einer Entscheidung des Berufungsgerichts in Toronto vom 15. November, das grünes Licht für seine Abschiebung gegeben hatte. Wegen des neuen Verfahrens kann der umstrittene Geschäftsmann, eine Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre, vorerst weiter in Kanada bleiben.
Das Berufungsgericht in Toronto sei zu Unrecht nicht auf neue Beweise eingegangen, heißt es in dem Schriftsatz an den Supreme Court, der der Deutschen Presse-Agentur dpa in New York vorliegt. Schreibers Anwalt Edward Greenspan gab keine weiteren Auskünfte. Der Antrag spreche für sich, erklärte er.
Schreiber soll in Deutschland wegen Bestechung, Beihilfe zum Betrug und millionenschwerer Steuerhinterziehung vor Gericht gestellt werden. Er wehrt sich jedoch seit mehr als acht Jahren gegen seine Auslieferung. Zuletzt hatte am 15. November das Berufungsgericht in Toronto seinen Antrag zurückgewiesen, die Abschiebe-Entscheidung von Justizminister Rob Nicholson nochmals zu überprüfen.
Schreibers Anwälte hatten argumentiert, es gebe neue Beweise, dass Deutschland für das Verfahren gegen ihren Mandanten zu Unrecht Bankunterlagen aus der Schweiz benutzen wolle. Das Gericht hielt eine neuerliche Klärung der Sachlage nicht für nötig. Diese Entscheidung will Schreiber nun anfechten.
Der Fall hat in Kanada besondere Brisanz, weil Schreiber kürzlich schwere Vorwürfe gegen den früheren kanadischen Premierminister Brian Mulroney erhoben hatte. Danach soll sich Mulroney noch während seiner Amtszeit zur Annahme von 300.000 Dollar Schmiergeld von Schreiber bereiterklärt haben. Eine parlamentarische Untersuchungskommission soll die Vorwürfe klären.
Quelle: ntv.de