Politik

Von der Vergangenheit eingeholt Schreibers Auslieferung ist nah

Der frühere Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber ist mit seinem zunächst letzten Einspruch in Kanada gegen die seit Jahren drohende Auslieferung nach Deutschland gescheitert.

Karlheinz Schreiber

Karlheinz Schreiber

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Das Berufungsgericht der Provinz Ontario teilte schriftlich mit, dass es Schreibers jüngste Einwände gegen die Auslieferung abgewiesen habe. Damit könnte der deutsch-kanadische Geschäftsmann in wenigen Wochen der deutschen Justiz überstellt werden. Schreiber (75) gilt als Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre. Gegen ihn liegt ein Haftbefehl aus Augsburg wegen Betrugs, Bestechung und Steuerhinterziehung vor.

Schreibers Anwälte hatten bei einer Anhörung vor dem Gericht in Toronto gegen das Vorgehen des kanadischen Justizministeriums protestiert und eine Überprüfung verlangt. In diesem Fall ging es um Fragen im Zusammenhang mit der Auslieferung, die Schreibers Anwalt Ed Greenspan schon im April an das Ministerium in Ottawa gerichtet, aber nie beantwortet bekommen hatte. Die drei zuständigen Berufungsrichter verschoben ihre Entscheidung nach der knapp zweistündigen Anhörung auf unbekannte Zeit, gaben sie dann aber Stunden später schriftlich bekannt.

In ihrer Begründung heißt es, dass dem Justizministerium keine Fehler nachzuweisen seien. Damit steht Schreiber zunächst keine weitere gerichtliche Überprüfung seiner Auslieferung zu. Allerdings hat er noch eine Schonfrist bis zum 31. Juli. Dann wird er nicht mehr als Kronzeuge in dem Ermittlungsverfahren gegen Kanadas Ex-Premier Brian Mulroney gebraucht. Schreiber hatte Mulroney in aller Öffentlichkeit bezichtigt, noch zu Amtszeiten den ersten Teil von Bestechungsgeldern in Höhe von 300.000 Dollar angenommen zu haben.

Streit seit zehn Jahren

Schreiber liefert sich seit zehn Jahre eine Gerichtsschlacht mit der kanadischen Justiz. Er hatte sich 1996 aus Deutschland zunächst in die Schweiz und von dort nach Toronto abgesetzt. Die kanadische Regierung appellierte diese Woche an das Berufungsgericht, Schreibers "legale Akrobatik" endlich zu stoppen und seinen jüngsten Einspruch gegen die Aushändigung an die deutsche Justiz abzuschmettern.

Schreibers Anwälte erklärten die vom Justizministerium schon vor Jahren beschlossene Auslieferung bei der Anhörung für rechtswidrig. Zur Begründung führten sie an, dass das deutsch-kanadische Auslieferungsabkommen in Kanada möglicherweise nie ratifiziert wurde und damit nicht rechtskräftig sei. Um die Lage zu klären, hätten sie schon im April an Justizminister Nicholson geschrieben, bisher aber keine Antwort erhalten.

Quelle: ntv.de, dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen