Politik

Gleichstellung der Homo-Ehe Schröder nennt Urteil "gut und richtig"

Künftig noch ein Stück normaler: Auch Homo-Ehen dürfen splitten.

Künftig noch ein Stück normaler: Auch Homo-Ehen dürfen splitten.

(Foto: AP)

Als erste CDU-Politikerin wagt sich Kristina Schröder vor: Sie begrüßt das Karlsruher Urteil, das die steuerliche Ungleichbehandlung von Homo-Ehen für verfassungswidrig erklärt. Ansonsten freuen sich vor allem die Lesben und Schwulen in der Union, die Grünen und Außenminister Westerwelle.

Familienministerin Schröder befürwortet die steuerliche Gleichstellung von Homo-Ehen.

Familienministerin Schröder befürwortet die steuerliche Gleichstellung von Homo-Ehen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat das Urteil des Verfassungsgerichts zur Gleichstellung homosexueller Paare begrüßt und eine Änderung des Steuerrechts in Aussicht gestellt.

"Der Staat hat ein Interesse, das dauerhafte Füreinander-Da-Sein von zwei Menschen zu begünstigen", sagte die CDU-Politikerin. Der Zusammenhalt, der dadurch befördert werde, zahle sich für die Gesellschaft um ein Vielfaches aus.

Sie bleibe eine Anhängerin des Ehegattensplittings, sagte die CDU-Politikerin weiter. Wenn der Kreis der Berechtigten jetzt ein wenig größer werde, sei dies vernünftig. Das Karlsruher Urteil sei gut und richtig.

Westerwelle freut sich

Außenminister Guido Westerwelle betonte auf seiner Facebook-Seite, es sei jetzt an der Zeit, "dass das deutsche Steuerrecht so modern wird wie unsere Gesellschaft". "Eingetragenen Lebenspartnerschaften die rechtlichen Verpflichtungen der Ehe aufzuerlegen, nicht aber auch die gleichen Rechte einzuräumen, wurde zu Recht als verfassungswidrig von Karlsruhe verworfen", unterstrich der FDP-Politiker.

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Der selbst in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Minister fügte hinzu, wenn liebende Menschen Verantwortung füreinander übernähmen, dürfe der Staat sie nicht diskriminieren.

"Wir werden gut von Karlsruhe regiert"

Die Grünen reagierten euphorisch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. "Ich bin überglücklich: Das ist ein Sieg auf der ganzen Linie", sagte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck in Berlin. "Wir werden gut von Karlsruhe regiert."

Fraktionschefin Renate Künast wertete den Beschluss als weitere Ohrfeige für das "verstaubte Gesellschaftsbild" der Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Jetzt müsse schnell ein entsprechendes Gesetz her. "Wir können gleich nächste Sitzungswoche die Diskriminierung beenden, denn der grüne Gesetzentwurf dazu liegt fertig vor."

"Glücklicher Tag"

Der Verband der Schwulen und Lesben in der Union (LSU) sprach von einem glücklichen Tag für die Homosexuellen in Deutschland. Die LSU hatte gemeinsam mit 13 CDU-Abgeordneten beim Bundesparteitag im Dezember einen entsprechenden Antrag vorgelegt, der dann vergleichsweise knapp scheiterte.

Das Bundesverfassungsgericht hat die steuerliche Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften für verfassungswidrig erklärt und eine Gesetzesänderung rückwirkend zum 1. August 2001 verlangt. Übergangsweise sollen für eingetragene Lebenspartnerschaften die Splitting-Regelungen angewendet werden.

Quelle: ntv.de, hvo/rts

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