Politik

Karlsruhe bringt Union in Verlegenheit Ehegattensplitting gilt auch für Homo-Ehe

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Auf dem Weg zur richtigen Ehe: Mit Hilfe aus Karlsruhe wird die Homo-Ehe immer gleicher.

(Foto: dpa)

Die Homo-Ehe muss der klassischen Ehe steuerlich gleichgestellt werden. Die jetzige Regelung zum Ehegattensplitting verstößt in den Augen des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz. Rückwirkend bis zum Jahr 2001 können gleichgeschlechtliche Partner damit die Steuervorteile geltend machen.

Homosexuelle mit eingetragenen Lebenspartnerschaften haben nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anspruch auf das Ehegattensplitting bei der Einkommensteuer. Das Karlsruher Gericht erklärte die steuerliche Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften für verfassungswidrig.

"Die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehlt", heißt es zur Begründung. Das Gesetz müsse rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden. Übergangsweise sollen für eingetragene Lebenspartnerschaften die Splitting-Regelungen angewendet werden.

Das Urteil habe unmittelbare Auswirkungen, erklärte der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD). "Allen Betroffenen raten wir daher, beim Finanzamt den Vollzug der Vollstreckung zu beantragen."

Die acht Richter waren allerdings nicht einig: zwei von ihnen gaben ein Sondervotum gegen das Urteil ab.

Schwarz-Gelb muss Gesetz ändern

Die Bundesregierung ist damit gezwungen, Lebenspartnerschaften Homosexueller steuerlich mit der Ehe gleichzustellen. Die CDU/CSU lehnt die volle Gleichstellung der Homo-Ehe jedoch ab, weil die Ehe von Mann und Frau als Keimzelle der Gesellschaft unter besonderem Schutz stehe.

Das sorgt auch für Zwist in der schwarz-gelben Regierungskoalition. Die FDP sehe sich durch das Urteil auf ganzer Linie bestätigt, erklärte Generalsekretär Patrick Döring. Das sei ein "Schuss vor den Bug der Union, die sich in dieser Frage als Blockierer erwiesen hat". Es sei ein Trauerspiel, dass CDU und CSU nicht von sich aus zu einer Gesetzesänderung bereit gewesen seien.

Opposition mahnt zur Eile

Der Koalitionspartner und die Opposition forderten die Union zu einer schnellen Umsetzung des Urteils auf. Die Regierungskoalition sei eine Getriebene des Verfassungsgerichts, erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann. Sie diskriminiere Lebenspartnerschaften, nur weil sie das gleiche Geschlecht hätten. Die Koalition habe ein vormodernes Gesellschaftsbild.

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles erklärte: "Es ist beschämend, dass wieder einmal erst das Bundesverfassungsgericht angerufen werden musste, um die Bundesregierung auf den Boden des Grundgesetzes zu holen."

"Wir werden gut von Karlsruhe regiert"

Als Sieg auf der ganzen Linie, begrüßte der erste parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, das Urteil. "Wir werden gut von Karlsruhe regiert", erklärte er. Der Bundestag müsse in der kommenden Woche die vom Gericht vorgegebene Gleichstellung im Steuer- und Adoptionsrecht beschließen.

Auch die Vereinigung der Lesben und Schwulen in der Union (LSU) forderte die Regierung auf, das Urteil umgehend umzusetzen und die Gesetzesänderung nicht aus parteitaktischen Gründen hinauszuzögern. "Die Diskriminierung von schwulen und lesbischen Lebenspartnerschaften muss besser heute als morgen ein Ende haben, betonte der LSU-Bundesvorsitzende Alexander Vogt.

Quelle: ntv.de, rts

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