Politik

Mehr Kinder in Obhut genommen Schröder setzt auf Hilfen

Die Jugendämter in Deutschland müssen immer öfter eingreifen, damit Kinder in ihren Familien nicht zu Schaden kommen. Die Ministerin will aus dieser Entwicklung schnell Konsequenzen ziehen.

90 Prozent der Fälle geschehen im Armutsmilieu.

90 Prozent der Fälle geschehen im Armutsmilieu.

(Foto: picture alliance / dpa)

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) zeigt sich alarmiert darüber, dass die deutschen Jugendämter immer mehr Minderjährige in Obhut nehmen. Sie wolle gesetzliche Änderungen zum besseren Schutz von Kinder, sagte sie der " Welt". "Wir müssen so früh wie möglich Hilfsangebote machen." So sollten sich Hebammen künftig nach der Geburt länger als bisher um die Familien kümmern können. Kinderärzte sollten von ihrer Schweigepflicht entbunden werden, wenn sie Spuren von Misshandlungen bei einem Kind feststellen. "Wir dürfen Kinder da nicht allein lassen", sagte die Ministerin. Nötig sei ein neues Kinderschutzgesetz.

Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, sprach von einer dramatischen Entwicklung. Ein immer größerer Teil der Kinder lebe in Armut, und Armut sei der größte Risikofaktor, sagte er. Zu 90 Prozent spielten sich die Fälle, in denen die Kinder aus den Familien herausgeholt werden müssten, im Armutsmilieu ab. "Das Problem des  löst man nicht mit mehr Geld, sondern mit mehr Prävention, sagte Hilgers. Je früher der Staat Eltern und Kindern mit familienergänzenden Hilfen unter die Arme greife, desto größer seien die Erfolgschancen und desto niedriger die Kosten.

Das Statistische Bundesamt hatte am Dienstag bekanntgegeben, dass die Zahl der Minderjährigen, die von Jugendämtern in Obhut genommen werden, seit 2004 um fast ein Drittel gestiegen ist. Im vergangenen Jahr wurden 33.700 Kinder und Jugendliche in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht. Die Zahl stieg im Vergleich zu 2008 um 1500 oder 4,5 Prozent. In etwa jedem vierten Fall wurden die Minderjährigen auf eigenen Wunsch in Obhut genommen. Als kurzfristige Maßnahme soll die sogenannte Inobhutnahme Minderjährige schützen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden.

Quelle: ntv.de, dpa

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