Ärger mit dem Turbo-AbiSchüler zieht vor Gericht
Ist im hessischen G8-Bildungsgang bereits nach der 9. Klasse der Lernstoff der Mittelstufe abgeschlossen? Für einen 13-Jährigen schon: Er will vor Gericht die Anerkennung seiner Leistung erstreiten. Der Ausgang ist von bundesweitem Interesse.
Ein 13 Jahre alter Schüler aus Hessen zieht gegen eine Regelung des Turbo-Abiturs (G8) vor Gericht. Er will erreichen, dass Schüler, die das Gymnasium nach der 9. Klasse verlassen, einen Realschulabschluss und nicht nur einen Hauptschulabschluss in der Tasche haben.
Der Kläger fordere eine Gleichstellung seines Zeugnisses der 9. Klasse mit dem mittleren Bildungsabschluss, sagte der Sprecher des hessischen Verwaltungsgerichts, Hans-Ulrich Mogk.
Das Argument des Schülers: Im hessischen G8-Bildungsgang sei nach der 9. Klasse der Lernstoff der Mittelstufe abgeschlossen. Nach einem Beschluss der Kultusminister-Konferenz (KMK) ist die Mittlere Reife erst erreicht, wenn ein Schüler die Jahrgangsstufe 10 erfolgreich absolviert hat. In der zehnten Klasse wird aber vielfach der Stoff der ehemaligen elften Klasse vermittelt und damit die Zulassung zur Abiturstufe erreicht. Der Ausgang der Klage ist daher von bundesweitem Interesse.