Politik

Verdachtsmomente, aber keine Beweise Schweizer Leuna-Akten sind da

Nach der Ankunft von rund 60 Aktenordnern aus der Schweiz könnten in Deutschland Strafverfahren im Rahmen der so genannten Elf-Leuna-Affäre beginnen. Der Schweizer Generalstaatsanwalt Bernard Bertossa sagte dem Nachrichtenmagazin "Spiegel", die Akten enthielten genügend Verdachtsmomente, die Ermittlungen rechtfertigten.. "Wenn die deutschen Staatsanwälte diese Akten gelesen haben, werden sie wissen, welche Fragen sie welchen Personen stellen müssen", so der Generalermittler.

Der "Welt am Sonntag" sagte Bertossa aber auch. "Uns liegen keine Beweise über Geldtransfers an politsche Parteien vor."

Die Bundesanwaltschaft will die Unterlagen ihrer Schweizer Kollegen nun prüfen. Dann werde entschieden, ob der Schweizer Bitte um Strafverfolgung entsprochen werden könne, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit.

Deutsche Staatsanwälte "haben sich totgestellt"

Mehrere deutsche Staatsanwaltschaften haben sich im Fall Leuna bislang für "nicht zuständig" erklärt. Für Bertossa unbegreiflich. Erneut deutete Bertossa an, dass deutsche Ermittler sich nicht für die Ergebnisse aus der Schweiz interessiert hätten. Die bisherige Zusammenarbeit hätte "schlechter nicht sein können". Keine deutsche Staatsanwaltschaft habe sich für die Akten interessiert. "Die Deutschen haben sich einfach totgestellt."

Die Schweizer Ermittlungen drehten sich um den Verbleib von 256 Mio. Franc, die der französische Ölkonzern Elf Aquitaine Anfang der neunziger Jahre beim Kauf der ostdeutschen Leuna-Raffinerie und der Minol-Tankstellen als "Provision" gezahlt hatte. Ein Teil der Summe soll nach Deutschland geflossen sein. Bertossa sagte, man müsse vermuten, dass auch deutsche Politiker Geld erhalten haben.

Bestechlichkeit? Verjährt nach fünf Jahren

Der deutsche Generalbundesanwalt Kay Nehm will den Angaben zufolge nach Durchsicht der Akten entscheiden, ob er der Schweizer Bitte um Übernahme der Strafverfolgung entsprechen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, würden die Akten voraussichtlich an eine Landesjustizverwaltung weitergeleitet.

Die Bundesanwaltschaft ist für Bestechungsdelikte nämlich eigentlich nicht zuständig. Außerdem: Bestechung und Bestechlichkeit sind in Deutschland nach fünf Jahren verjährt. Den Bundestags-Untersuchungsausschuss interessiert die Verjährungsfrist allerdings nicht. Er hat sein Interesse an den Akten bereits angemeldet.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen