Politik

Pauschalsteuer für Aktien Spekulationsfrist ad

Bundesfinanzminister Hans Eichel will Gewinne aus Verkäufen von Aktien, Fondsanteilen und Immobilien mit einer Pauschalsteuer in Höhe von 15 Prozent belegen. Das bestätigte eine Ministeriums-Sprecherin. Sie dementierte aber Meldungen, nach denen diese Einkünfte auch mit Sozialabgaben belegt werden sollen.

Die bisherige Spekulationsfrist von einem Jahr für Aktien und zehn Jahren bei Immobilien fiele somit weg. Zwischenzeitlich war eine Frist von fünf Jahren im Gespräch. Eichels Sprecherin sagte, der Minister werde der Koalition einen "international konkurrenzfähigen Vorschlag" machen. Sie verwies darauf, dass mit der neuen Regelung auch Verluste steuerlich geltend gemacht werden können.

Die Steuer soll nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Focus" ab dem 21. Februar 2003 gültig werden. Vor diesem Stichtag erworbene Wertpapier und Häuser sollen mit 1,5 Prozent des Verkaufspreises belegt werden. Laut "Focus" werden Gewinne dann in der Lohnsteuererklärung angegeben, und nicht etwa bei den Banken direkt erhoben.

Änderung des Bankgeheimniss

Keinen Beratungsbedarf mehr gebe es bei der Änderung des Bankgeheimnisses, schreibt das Münchener Magazin weiter. Rot-Grün habe sich darauf geeinigt, dass die Banken den Finanzämtern sämtliche Depotunterlagen und Konten der zurückliegenden Jahre zur Einsicht geben müssen. Ab 2003 müssten die Banken dem Fiskus diese Daten per Kontrollmitteilung übermitteln.

Quelle: ntv.de

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