Streit um Artikel 6 Steinbach macht "Kabarett"
27.02.2013, 11:31 Uhr
"Ironischer Unterton": Steinbachs Tweet vom Dienstagabend.
Die CDU-Abgeordnete Steinbach hält die Homo-Ehe für verfassungswidrig und stellt auf Twitter eine provozierende Frage. Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Beck nennt im Gegenzug Steinbachs Position verfassungsfeindlich. Steinbach versucht zu beschwichtigen.
Mit einem kurzen Satz über das höchste deutsche Gericht hat die CDU-Abgeordnete Erika Steinbach auf Twitter für Aufsehen gesorgt. "Wer schützt eigentlich unsere Verfassung vor den Verfassungsrichtern?", fragte sie am Dienstagabend in einem Tweet. Kurz danach schob sie hinterher: "Ich sehe schon: Tweet hat gewirkt!"
Steinbachs Satz bezog sich auf die aktuelle Debatte in der Union über eine Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaften mit der traditionellen Ehe. Kurz bevor Steinbach den Tweet abgesetzt hatte, hatte sie an einer nichtöffentlichen Debatte der Unionsfraktion zum Thema teilgenommen. Steinbach, die auch Vorsitzende des Bundes der Vertriebenen ist, lehnt eine Gleichstellung ab.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, warf Steinbach indirekt vor, "verfassungsfeindlich" zu argumentieren. Auf Facebook schrieb er: "Erika Steinbach muss akzeptieren, dass die Bundesrepublik Deutschland an der Oder-Neiße-Grenze endet und Homosexuelle keine Bürger zweiter Klasse sind. Alles andere ist verfassungsfeindlich."
"Keine der Gewalten vor Kritik geschützt"
Steinbach verteidigte ihren Tweet. "Wir haben Gewaltenteilung in Deutschland, und das finde ich eine gute Sache als notwendigen Schutz der Demokratie, aber keine der drei Gewalten ist vor Kritik geschützt - auch nicht das Bundesverfassungsgericht, das ich im Übrigen sehr schätze", sagte sie n-tv.de.
Ihre Tweets hätten nicht selten einen ironischen Unterton, so Steinbach weiter. "'Todernst kann man auf Twitter nicht agieren und reagieren. Von meiner Seite hat das auch immer ein wenig mit Kabarett zu tun."
An ihrer Position hielt Steinbach fest. Aus ihrer Sicht verstieße eine Gleichstellung der Homo-Ehe gegen das Grundgesetz. "Bereits das erste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den eingetragenen Partnerschaften im Jahr 2002 verstieß nach meiner Überzeugung gegen die eigentliche Absicht des Artikel 6, wie er von den Verfassungsvätern und -müttern einst vorgesehen war."
Artikel 6 des Grundgesetzes stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Im Juli 2002 hatte das Bundesverfassungsgericht Anträge gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz abgelehnt. Geklagt hatten damals die Landesregierungen von Bayern, Sachsen und Thüringen. Thüringens heutige Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) sprach sich an diesem Mittwoch für eine steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe aus. Ein volles Adoptionsrecht lehnt sie ab. Genau dies wird laut "Bild"-Zeitung jedoch von der CDU-Spitze geplant.
Quelle: ntv.de, hvo