Politik

Auf allen Seiten nur Gewinner Steuerförderung für Rußfilter

Der Weg für die steuerliche Förderung von Diesel-Pkw mit nachgerüsteten umweltfreundlichen Rußpartikelfiltern ist frei. Nach jahrelangem Streit billigte auch der Bundesrat in Berlin den Öko-Bonus, um die Feinstaubbelastung durch den Verkehr zu begrenzen. Das am Freitag von der Länderkammer beschlossene Bund-Länder-Konzept sieht einen einmaligen Steuernachlass von 330 Euro für den nachträglichen Einbau eines Filters rückwirkend vom 1. Januar 2006 bis Ende 2009 vor. Wer auf einen Rußfilter verzichtet, muss vom 1. April an vier Jahre lang einen Aufschlag auf die Kfz-Steuer von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum zahlen. Bund, Länder und Umweltverbände begrüßten die Entscheidung als längst überfälligen Schritt und riefen Autofahrer zur schnellen Nachrüstung auf.

Nach Angaben von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) sparen jene Autofahrer am meisten, die sofort handeln. Mit der Nachrüstung erhöhe sich auch der Wiederverkaufswert des Fahrzeugs. Bayerns Umweltminister Werner Schnappauf (CSU) erklärte, jetzt sei eine "schier unendliche Geschichte zu Ende gegangen". Der Schritt sei wirtschaftlich vertretbar und für Umwelt sowie Gesundheitsvorsorge ein konkreter Fortschritt. Die Gegenfinanzierung über den Zuschlag für nicht nachgerüstete Diesel-Pkw sei "überschaubar und sozial ausgewogen". Baden-Württembergs Ressortchefin Tanja Gönner (CDU) sprach von einem der wichtigsten umweltpolitischen Vorhaben.

Eine Nachrüstung mit Dieselrußfilter kostet im Schnitt etwa 600 Euro. Gut die Hälfte der Kosten würde also mit dem einmaligen Nachlass erstattet. In Deutschland gibt es etwa 10 Millionen Dieselfahrzeuge. Schnappauf zufolge sind rund sechs Millionen nachrüstbar, Gönner sprach von einem Potenzial von bis zu acht Millionen Diesel-Pkw. Nicht nachgerüstete Pkw mit Dieselmotor und erstmaliger Zulassung bis zum 31. Dezember 2006 sowie Neufahrzeuge, die nicht den künftigen Euro-5-Partikelgrenzwert von 5 Mikrogramm pro Kilometer einhalten, werden mit dem Steuerzuschlag von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum belegt. Dies gilt für den Vierjahreszeitraum April 2007 bis März 2011. Die Belastung beläuft sich nach Angaben des Bundes sowie der Länder auf etwa 25 Euro im Jahr. Wer also nachrüstet, spart im Schnitt nochmals 100 Euro.

Laut dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) ist die steuerliche Förderung nur für solche Pkw möglich, die heute mindestens nach der Abgasnorm Euro 2, 3 und 4 zugelassen sind. Nach Angaben des "Handelsblatts" gehen daher voraussichtlich mehrere hunderttausend Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 1 leer aus. Für die Nachrüstung dieser Diesel-Fahrzeuge fehlten bisher die technischen Detailvorgaben. Gönner sagte: "Die Filterhersteller sitzen in den Startlöchern. Sie können es aber nicht riskieren, Filter zu produzieren, wenn die technischen Vorgaben nicht in allen Details bekannt sind".

Von der Regelungslücke seien allein 800000 Diesel-Pkw der Euro-1-Norm betroffen, schreibt das Blatt unter Berufung auf das Kraftfahrzeugbundesamt. Sie könnten dann von Fahrverboten betroffen sein, die etwa Baden-Württemberg bereits ab 1. Juli einführen will. Dre VCD verwies darauf, dass nur eine entsprechende Bescheinigung der Werkstätten einen Steuernachlass sichere. Daher sollten sich Verbraucher vor dem Einbau eines Partikelfilters gut informieren.

Quelle: ntv.de

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