Politik

PKG regt strafrechtliche Schritte an Streit um BND-Geheimbericht

In der Affäre um Bespitzelungen von Journalisten hat die Bundesregierung dem amtierenden BND-Chef Ernst Uhrlau und seinem Vorgänger August Hanning demonstrativ den Rücken gestärkt. Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) und der jetzige Innen-Staatssekretär Hanning genössen "das uneingeschränkte Vertrauen" der Regierung, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg am Mittwoch in Berlin. Über die geplante Veröffentlichung des bisher geheimen Berichts eines Sonderermittlers und mögliche Konsequenzen wird zwischen den Parteien gestritten.

Die FDP hält die Einrichtung eines weiteren Untersuchungsausschusses für möglich. Der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle warnte die schwarz-rote Bundesregierung davor, die Affäre mit einem "Bauernopfer" - etwa Hanning -erledigen zu wollen. Er hält es für völlig ausgeschlossen, dass die "systematische Bespitzelung und das Einkaufen von Journalisten" ohne Kenntnis der politischen Führung geschehen sei. Der FDP-Politiker Max Stadler, Mitglied sowohl des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) als auch des BND-Untersuchungsausschusses, will Konsequenzen vom Umfang der Unterrichtung durch die Bundesregierung abhängig machen.

Der Bericht des Sonderermittlers Gerhard Schäfer, ehemals Richter am Bundesgerichtshof, soll nach der nächsten PKG-Sitzung am 24. Mai veröffentlicht werden. Zuvor müssen jedoch die in dem Bericht genannten Personen aus Gründen des Datenschutzes gehört werden. Bereits an diesem Freitag debattiert der Bundestag in einer Aktuellen Stunde über die Affäre. Am 31. Mai beschäftigte sich wahrscheinlich auch der Innenausschuss des Bundestags damit.

Das PKG bat Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) am Mittwoch in einem Schreiben um die Einleitung strafrechtlicher Schritte wegen der vermuteten illegalen Weitergabe des Geheimberichts zur Bespitzelung von Journalisten durch den BND. Lammert wird gebeten, die Ermächtigung zur Strafverfolgung zu erteilen. Konkret geht es um Ermittlungen wegen Verletzung eines Dienstgeheimnisses (Paragraf 353b Strafgesetzbuch). Danach kann derjenige bestraft werden, der ein Geheimnis preisgibt, das ihm anvertraut war. Die Tat kann mit Strafen bis zu drei Jahren Haft geahndet werden.

Ende vergangener Woche hatten Medien aus dem Geheimbericht des Sonderermittlers zitiert, wonach der BND Journalisten in großem Stil ausspioniert und benutzt hat, um undichte Stellen zu finden.

Die Bespitzelungsaktion sollte nach Ansicht des Vize-Vorsitzenden des BND-Untersuchungsausschusses, Michael Hartmann (SPD), nicht in den laufenden Untersuchungsauftrag einbezogen werden. "Das wäre dann ein anderer Untersuchungsausschuss", sagte Hartmann der dpa. Die Entscheidung sei aber das hohe Recht der Opposition. Hartmann ging zugleich auf Gegenkurs zum Vorsitzenden des BND-Ausschusses, Siegfried Kauder (CDU). Dieser hatte Bedenken gegen die vom PKG in Aussicht gestellte Veröffentlichung des Berichts angemeldet. "Wenn das PKG selbst entscheidet, dass eine Veröffentlichung angezeigt ist, dann hat es mit Sicherheit klug abgewogen."

Das PKG will vertrauliche Berichte künftig strikter unter Verschluss halten. Man denke darüber nach, dass solche Unterlagen künftig nur in der Geheimschutzstelle des Bundestags eingesehen werden dürfen und nicht mehr an die Mitglieder verteilt werden, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Olaf Scholz.

Quelle: ntv.de

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