Verlängerung des Kurzarbeitergeldes Subvention als Dauerzustand
20.04.2010, 17:13 UhrAus ursprünglich sechs Monaten Kurzarbeitergeld werden nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition bald drei Jahre. Während die Regierung vor allem froh ist, die Arbeitslosenzahlen im Griff zu behalten, fürchten Wirtschaftsforscher, dass es des Guten zu viel sein könnte.
Die von der Regierung geplante Verlängerung der Kurzarbeiterregelung könnte verhindern, dass sich Unternehmen auf neue Gegebenheiten der Märkte nach der Krise einstellen, erklärte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. Zwar habe die Kurzarbeit in der Krise "maßgeblich dazu beigetragen, die Arbeitslosigkeit in Grenzen zu halten", erklärte DIW-Chef Klaus Zimmermann. Jedoch solle die Bundesregierung "das Instrument nicht überdehnen". Dann könne es passieren, dass sich Unternehmen nicht an neue Gegebenheiten auf den Märkten in der Zeit nach der Wirtschaftskrise anpassten. Dies sei für die Betriebe aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit aber notwendig. "Wie bei allen Subventionen muss man über den Ausstieg nachdenken - rechtzeitig", erklärte DIW-Chef Zimmermann.
Zuvor hatte sich bereits die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gegen eine Verlängerung der Kurzarbeit ausgesprochen. Kurzarbeit sei kein Instrument, um Arbeitslosigkeit generell zu verhindern, je länger die Kurzarbeits-Regelung dauere, desto eher würden mit der "doppelten Subvention" von Arbeitsplatzerhalt und Sozialversicherungsansprüchen nicht zukunftsfähige Arbeitsplätze zeitweise erhalten.
Taktische Rechenaufgabe
Die Bundesregierung will die angesichts der Wirtschaftskrise eingeführten Sonderregeln für die Kurzarbeit bis Ende März 2012 verlängern. Sie sehen insbesondere vor, dass die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitgeberanteil an den Sozialleistungen übernimmt.

Von der Leyen wehrt sich gegen den Vorwurf des Aktionismus.
(Foto: REUTERS)
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wollte die Sonderregelung ursprünglich sogar bis Mitte 2012 verlängern, musste der FDP aber bei einer Runde im Kanzleramt entgegenkommen. Eigentlich sollte die im vergangenen Sommer auf dem Höhepunkt der Wirtschaftskrise geschaffene Sonderregelung Ende 2010 auslaufen. Dies hätte die Kurzarbeit ab 2011 für die Betriebe um rund ein Drittel verteuert. Die Regelung, nach der Betriebe bis maximal 18 und nicht nur für 6 Monate Kurzarbeit beantragen können, hätte deutlich an Attraktivität verloren.
Die Mehrkosten werden auf mehr als 800 Millionen Euro geschätzt. Dem stünden allerdings noch nicht bezifferbare Einsparungen beim Arbeitslosengeld gegenüber.
Förderung jugendlicher Arbeitsloser
Das Kabinett will am Mittwoch auch einen Gesetzentwurf beschließen, demzufolge jedem erwerbslosem Jugendlichen unter 25 Jahren binnen sechs Wochen eine Beschäftigung angeboten werden soll. Es müsse aufgepasst werden, dass die Jugendlichen, die bisher kaum Chancen gehabt hätten, "nicht abgehängt werden", sagte von der Leyen im ZDF. Vielmehr solle es "sofort Angebote" für jene geben, die nicht ausbildungsfähig seien.
Den Einwand, ihre Beschäftigungsoffensive sei angesichts fehlender Jobs Aktionismus, wies die Ministerin zurück. Mit Blick auf die aktuellen Zahlen der Ausbildungsstatistik sei es zum ersten Mal so, dass die Unternehmen feststellten, dass sie Mühe haben, passende Bewerber zu finden. Als Gründe nannte sie einerseits den demographischen Wandel, andererseits fehlende Fertigkeiten bei den Jugendlichen. Linken und Grüne hatten kritisiert, von der Leyens Vermittlungsoffensive helfe den Betroffenen wegen fehlender Jobs nicht weiter.
Unklarheiten bei Jobcenter-Regelung
Unterdessen kritisierte der Bundesrechnungshof einem Pressebericht zufolge das am Mittwoch ebenfalls im Kabinett zur Abstimmung stehende Gesetz zur Neuordnung der Jobcenter. Die geplante Reform sei eine "nur eingeschränkt tragfähige Grundlage" für die Neuorganisation der Betreuung von Langzeitarbeitslosen, heißt es nach Angaben der "Rheinischen Post" in einem Prüfbericht der Behörde. "Das Modell erhöht die Komplexität der Aufsicht und führt zu weiterem Verwaltungsaufwand", monierten die Prüfer. Die Betreuung der Hartz-IV-Empfänger werde "aufwändiger", außerdem führe das Gesetz zu "erheblichen, bislang nicht berücksichtigten Mehrkosten". Die Schwächen der Mischverantwortung von Bund, Land und Kommune bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende würde nicht überwunden.
Quelle: ntv.de, AFP/dpa