Politik

Pressemitteilung TV-Werbung für "Kraft zum Leben" unzulässig

Pressemitteilung der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten

Kassel, 8. Januar 2002

TV-Werbung für "Kraft zum Leben" unzulässig


Die aktuell in deutschen TV-Sendern ausgestrahlten Werbespots für das Buch "Kraft zum Leben" stellen ideelle Werbung dar und sind damit im Rundfunk verboten. Die Gemeinsame Stelle Werbung hat den zulassenden Landesmedienanstalten empfohlen, die weitere Ausstrahlung der Spots zu unterbinden.

Der Rundfunkstaatsvertrag ( 7 Abs. 8) verbietet politische, weltanschauliche und religiöse Werbung im Fernsehen. Daher sind auch die seit einigen Tagen ausgestrahlten Werbespots für das Buch "Kraft zum Leben" nicht zulässig. "Das so genannte Verbot ideeller Werbung gilt unabhängig davon, welche inhaltliche Position vertreten wird und für wie berechtigt man das Anliegen hält", erklärte Wolfgang Thaenert, Vorsitzender der Gemeinsamen Stelle Werbung, Recht, Europa und Verwaltung der Landesmedienanstalten. "Das Werbeverbot soll verhindern, dass Sendezeit gekauft oder genutzt wird, um außerhalb des redaktionellen Programms für bestimmte inhaltliche Positionen zu werben.

Für Rundfunksender gelte die Verpflichtung zur Vielfalt und zur Ausgewogenheit der Programme; in den Sendungen seien die journalistischen Grundsätze zu beachten. "Ideelle Werbung würde diesem Gebot zu wider laufen", so Thaenert weiter.

Dem Werbeverbot unterliegt auch die Anpreisung von Büchern, soweit darin für politische, weltanschauliche oder religiöse Inhalte geworben wird. Daher darf auch für die Publikation "Kraft zum Leben" im Rundfunk nicht geworben werden.

Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatte die Gemeinsame Stelle Werbung, Recht, Europa und Verwaltung Laufbandeinblendungen in den Programmen privater Fernsehveranstalter als unzulässig bewertet. Die Sender hatten sich mit einer Laufschrift "in eigener Sache" gegen die Urheberrechtsnovelle ausgesprochen.

Die Gemeinsame Stelle der Landesmedienanstalten koordiniert die Sach- und Rechtsfragen in den Arbeitsfeldern Werbung, Recht, Europa und Verwaltung. Im Bereich der Werbung nimmt sie einzelne Bewertungen vor und gibt den zulassenden Landesmedienanstalten Handlungsempfehlungen. Die von der Gemeinsamen Stelle empfohlenen rechtsaufsichtlichen Verfahren werden durch die jeweils zuständige Landesmedienanstalt durchgeführt.

Quelle: ntv.de

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