Politik

BER-Inbetriebnahme wackelt Täuschung bei Flugrouten?

Der Hauptstadflughafen ist nicht fertig.

Der Hauptstadflughafen ist nicht fertig.

(Foto: dapd)

Bauverzug, Kostenexplosion, Schallschutzstreit - der neue Berliner Großflughafen ist seit Wochen umkämpftes Terrain. Jetzt könnte der alte Streit um die Flugrouten neues Ungemach bringen.

Bislang sind alle Pläne zur Eröffnung und den Kosten des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg Makulatur. Nun droht dem Airport, der im kommenden März mit einjähriger Verspätung und zusätzlichen Kosten von rund einer Milliarde eröffnet werden soll, ein weiterer schwerer Schlag: Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Klagen, die die Inbetriebnahme des Flughafens auf ungewisse Zeit stoppen könnte. Die Kläger wollen beweisen, dass Flughafenbetreiber und Behörden die Bürger über geplante Flugrouten und die Lärmbelastung jahrelang bewusst getäuscht haben.

Nach Auffassung der Kläger, darunter der Gemeinde Kleinmachnow, wurden das brandenburgische Infrastrukturministerium und die Flughafenplaner bereits 1998 von der Deutschen Flugsicherung darüber informiert, dass der Betrieb der beiden Startbahnen nicht wie geplant mit zwei geraden Flugrouten möglich ist. Würden beide Bahnen gleichzeitig betrieben, müsse laut DFS aus Sicherheitsgründen in jeweils abknickende Richtungen geflogen werden.

Aber erst 2010 und damit lange nach dem Planfeststellungsbeschluss und der Anhörung Betroffener wurde bekannt, dass die Flugrouten abknicken müssen und damit andere und mehr Gemeinden von Lärm betroffen sind.

Jahrelanges bewusstes Schweigen?

Der Sprecher der Kleinmachnower Bürgerinitiative, Michael Lippolt, wirft den Flughafenbetreibern und Behörden nun mit Blick auf unlängst entdeckte Dokumente vor, die Forderungen der DFS jahrelang "bewusst verschwiegen" und "die Bevölkerung hinters Licht" geführt zu haben, um die Baugenehmigung für den Flughafen nicht zu gefährden. Lippolt bezeichnete das im "Radio Schönefeld" als "Betrug aus wirtschaftlichen Erwägungen".

Auch der Klägeranwalt Philipp Heinz glaubt anhand der Papiere nachweisen zu können, dass die Planungsgesellschaft und Behördenvertreter bereits 1998 Mehrkosten zum Lärmschutz wegen abknickender Flugrouten erörterten.

Sollte das Leipziger Gericht ebenfalls von einer vorsätzlichen Täuschung beim Planfeststellungsverfahren ausgehen, wäre das der Super-Gau für den BER. Der Flughafen müsste im schlimmsten Fall in einem nicht überschaubaren Zeit- und Kostenrahmen völlig neu geplant werden. Aber selbst wenn nur Teile des Plans nachbessert werden müssen: Vorgaben zu weiterem Lärmschutz für betroffene Bürger und Gemeinden dürften empfindlich teuer werden.

Quelle: ntv.de, AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen