Kinderporno-Prozess Tauss will vor Bundesgerichtshof
07.06.2010, 16:57 Uhr
Jörg Tauss wurde zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt.
(Foto: picture alliance / dpa)
Der Bundesgerichtshof wird sich wohl bald mit der Frage beschäftigen, ob der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss aus dienstlichen Gründen Kinderpornos hätte besitzen dürfen.
Wie das Landgericht Karlsruhe bestätigte, hat sein Verteidiger gegen das erstinstanzliche Urteil Revision eingelegt. Tauss war Ende Mai wegen des Besitzes von kinderpornografischen Filmen und Bildern zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Der 56-Jährige hat nach Überzeugung des Gerichts aus privatem Interesse gehandelt. Tauss, der den Besitz der Kinderpornos nie bestritten hat, will sie dagegen aus rein dienstlichem Interesse beschafft haben.
Die Revision muss erst begründet werden, sobald das Gericht den Anwälten von Tauss das Urteil schriftlich zugestellt hat. Nach der Strafprozessordnung muss dies innerhalb von sieben Wochen nach der mündlichen Urteilsverkündung geschehen.
Quelle: ntv.de, dpa