Parlamentswahl in der Ukraine Timoschenko darf nicht antreten
18.06.2012, 16:23 Uhr
Julia Timoschenkos Schicksal ist ungewiss.
(Foto: dpa)
Die ukrainische Justiz schließt eine Teilnahme der in der Haft erkrankten Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko an der Parlamentswahl im Oktober aus. "Timoschenko ist eine Verbrecherin", sagte Vize-Generalstaatsanwalt Renat Kusmin. Aufgrund ihrer siebenjährigen Haftstrafe wegen Amtsmissbrauchs könne sie nicht kandidieren. Die EU will die Beziehungen zu der Ex-Sowjetrepublik nur normalisieren, wenn die Oppositionsführerin zur Abstimmung antreten darf. Gegen die Erzfeindin von Präsident Viktor Janukowitsch laufen noch weitere Strafverfahren, unter anderem wegen Mordes.
Mit einem Appell aus der Haft machte Timoschenko unterdessen der Fußball-Nationalmannschaft des EM-Co-Gastgebers Mut für das Spiel gegen England. "Wie nie zuvor braucht ihr jetzt unsere Unterstützung, und wir übermitteln euch all unsere positive Energie", zitierten die Anwälte der Oppositionsführerin in Charkow. Timoschenko rief ihre Landsleute auf, dem Team im entscheidenden Gruppenspiel an diesem Dienstag die Daumen zu drücken. "Ich bin sicher, dass unsere Mannschaft aufopfernd und stark spielen und uns ein Fußballfest bereiten wird. Darum glaubt an sie und fiebert mit ihr!"
Timoschenko war im Oktober in einem international umstrittenen Prozess zu sieben Jahren Haft wegen angeblichen Amtsmissbrauchs verurteilt worden. Ihr werden schlecht ausgehandelte Gas-Verträge mit Russland vorgeworfen. Die 51-Jährige wird in einer Klinik in Charkow von Berliner Ärzten wegen eines Bandscheibenschadens behandelt.
Quelle: ntv.de, dpa