Durchsichtiges Manöver in Kiew Timoschenko scheitert vor Gericht
12.08.2011, 11:18 Uhr
Timoschenko im Gerichtssaal in Kiew. Hinter ihr Ehemann Olexandr.
(Foto: AP)
Die ukrainische Ex-Regierungschefin Timoschenko scheitert auch mit ihrem Berufungsantrag: Sie bleibt in Haft. Ein Gericht in Kiew lehnt ihren Antrag gegen den Haftbefehl mit der fadenscheinigen Begründung ab, es gebe "keinen rechtlichen Grund" für eine Prüfung.
Die inhaftierte ukrainische Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko ist erneut mit einem Antrag auf Freilassung gescheitert. Gegen den Haftbefehl vom 5. August könne keine Berufung eingelegt werden, begründete Richterin Olga Jefimowa in der Hauptstadt Kiew ihre Entscheidung. Es gebe "keinen rechtlichen Grund" für eine Prüfung des Berufungsantrags.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kann nur das Gericht, vor dem Timoschenko wegen angeblichen Amtsmissbrauchs angeklagt ist, eine Entlassung verfügen. "Das ist absurd, komplett absurd", sagte Timoschenkos Verteidiger Juri Suchow. Timoschenko ist seit einer Woche inhaftiert.
Vor dem Gerichtsgebäude protestierten etwa 100 Anhänger Timoschenkos. "Das ist gerichtliche Willkür, wenn jemand verhaftet wird, aber nicht gegen diese Entscheidung Berufung einlegen kann", sagte Suchow. Er kündigte an, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu wenden. In dem umstrittenen Prozess gegen Timoschenko hatte Richter Rodion Kirejew die ehemalige Ministerpräsidentin wegen wiederholter Störmanöver verhaften lassen.
Die Anklage wirft Timoschenko vor, dass die Ukraine während ihrer Amtszeit durch nachteilige Gasverträge mit Russland Hunderte Millionen Euro verloren habe. Der Ikone der pro-westlichen Revolution von 2004 drohen deshalb bis zu zehn Jahre Haft. Timoschenko widerspricht dem und wirft Präsident Viktor Janukowitsch eine politische Hetzjagd vor. "Wir werden gegen jedes Urteil von Richter Kirejew vorgehen", kündigte ihr Anwalt Nikolai Siry an. Die Europäische Union, die USA, Deutschland und Russland haben wiederholt deutliche Kritik an dem Verfahren geäußert und die Freilassung der Ex-Ministerpräsidentin gefordert.
Quelle: ntv.de, dpa/AFP